Frage von Hadmut D. • 31.08.2005
Frage an Simone Szurmant von Hadmut D. bezüglich Innere Sicherheit
Eben, und weil die Auswahl nach Art. 33 II GG gerichtsüberprüfbar ist, ist die geheime Wahl - oder überhaupt jede Wahl, dabei fehlt nämlich die Begründung - rechtlich ausgeschlossen.
Eine Wahl, insbesondere wenn sie geheim ist, macht es unmöglich, sie auf Richtigkeit zu überprüfen. Und das ist bei nicht-politischen Ämtern unzulässig.
Außerdem darf bei demokratischen Wahlen jeder antreten. Es kann nicht angehen, daß man willkürlich entscheidet, wer zur Wahl zugelassen wird und das dann demokratisch nennt.
Außerdem ist eine Wahl mit nur einem einzigen Kandidaten, der sich selbst wählen kann und dem schon seine eigene Stimme reicht, eine Farce. Wer wie Sie so etwas als demokratisch hinstellt, sollte nicht Volksvertreter werden.
Antwort ausstehend von Simone Szurmant FDP