Frage an Simone Szurmant von Ramona H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Szurmant,
wie stehen Sie zur Anwendung des § 137 GG? Sind Sie der Auffassung, dass das passive Wahlrecht für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes eingeschränkt werden sollte?
Vielen Dank
RH
Sehr geehrte Frau Hedjesch,
ich sehe zur Zeit keinen Grund, warum die Wählbarkeit von Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes eingeschränkt werden sollte. Jedoch sind diese Berufsgruppen in öffentlichen Ämtern durchaus überrepräsentiert. Das liegt meiner Einschätzung nach zum einen daran, dass Beamten nach Beendigung des Mandats eine sichere Rückkehr in ein Amt mit demselben Grundgehalt garantiert ist, zum anderen daran, dass das Besoldungsdienstalter weitergeführt und beamtenrechtliche Pensionsansprüche auch ohne Einzahlung erworben werden. Der Zugang zu öffentlichen Ämtern muss jedoch allen gleichermassen offenstehen, und dazu gehört eine Gleicheit in der Absicherung nach Ende eines Mandats.
Die massive Übervorteilung von Beamten gegenüber anderen Berufsgruppen muss abgeschafft werden.
Mit freundlichen Grüssen,
Simone Szurmant