Frage an Simone Szurmant von Hadmut D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Szurmant,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich meinte hier eigentlich nicht die Rektorwahl, sondern die Besetzung von Professuren. Aber wer sich den Schuh anzieht, dem paßt er offenbar.
Und wenn Sie sie schon erwähnen: Halten Sie es für rechtsstaatlich, wenn die Exekutive öffentliche Ämter selbst im Abstimmungsverfahren besetzt?
Wie hält es die FDP denn mit Art. 33 II GG, den daraus folgenden Pflichten bei der Ämterbesetzung und der Ämterpatronage als Korruptionstatbestand?
Ich finde es übrigens sehr aufschlußreich, daß bei dieser Rektorwahl eine FDP-Kandidatin mitgewirkt hat, das war mir noch gar nicht aufgefallen. Meinen Sie, daß jemand, der sich an einem solchen "Wahlverfahren" beteiligt, geeignet ist, in einer Demokratie den Bürger zu vertreten? Sollte man als Volksvertreter nicht wissen, daß nur das Volk selbst demokratisch wählen kann, und daß nur politische Beamte gewählt werden können? Wie steht denn die FDP zur Besetzung normaler öffentlicher Ämter? Nach welchen Kriterien sollte die erfolgen? Sie sagen selbst, daß Sie den Rektor "gewählt" haben. Unsere Verfassung sagt aber, daß ein solches Amt ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzt werden darf. Eine solche Wahl ist nicht erlaubt. Glauben Sie, daß Sie zur Volksvertreterin in einer Demokratie geeignet sind?
Halten Sie es nicht für eine Verletzung von Dienstgeheimnissen, wenn Sie hier öffentlich Einzelheiten über Bewerber und das Ergebnis von deren Bewerbung mitteilen? Halten Sie das für ein angemessenes Verhalten für eine Kandidatin?
Mit freundlichen Grüßen
Hadmut Danisch
Guten Tag Herr Danisch,
Die meisten Ihrer Fragen habe schon beantwortet: von Ämterpatronage und Korruption bei der Besetzung von Stellen halte ich überhaupt nichts. Mich erstaunt allerdings, dass Sie wohl meine Mitgliedschaft in der FDP für unvereinbar mit dem Engagement in der akademischen Selbstverwaltung halten (im übrigen - damals war ich kein FDP-Mitglied). Sind Sie dafür, dass Mitglieder -egal welcher Parteien - sich nicht ehrenamtlich betätigen sollen?
Von den Studierenden der Universität wurde ich in geheimer und demokratischer Wahl in den Senat der Universität gewählt, um dort ihre Interessen zu vertreten. Das habe ich auch getan - auch bei der Rektorwahl. Korrutption bei der Vergabe von Proffesorenstellen ist garantiert nicht im Interesse der Studierenden - aber ich habe bisher weder persönlich noch über die Studierendenvertretung von einem solchen Fall gehört. Ohne entsprechende Anhaltspunkte sehe ich keine Möglichkeit, etwas zu unternehmen.
Bzgl. Dienstgeheimnis: Ich bin im Oktober 2002 in den Senat gewählt worden. Ihren Namen habe ich nie im Senat oder anderen Gremien gehört. Dafür aber in Fachschaftssitzungen, auf Grillabenden usw. Sie müssen nicht gleich an eine groß angelegte Verschwörung glauben. Es lag mir fern, Ihnen zu nahe zu treten; bin aber davon ausgegangen, dass Ihnen bekannt ist, dass ich nicht über ein "Dienstgeheimnis" gesprochen habe.
Ich habe meine Personal-Entscheidungen im Senat immer daran ausgerichtet, ob sich die Kandidaten neben der Forschung auch eine exzellente Lehre auszeichnen - und ob die Kandidaten den Willen und die Bereitschaft hatten, Studierenden partnerschaftlich zu begegnen. Und ja, ich glaube, dass ich die Interessen der Studierenden gut vertreten habe und auch die Interessen meiner Wähler in einem politischen Amt gut vertreten würde.
Mit freundlichen Grüssen,
Simone Szurmant