Ist es anbetrachts der vorläufigen Haushaltsführung derzeit zulässig, weitere 3 Milliarden Unterstützung an die Ukraine zu geben, wie derzeit von Verteidigungsminister und Aussenministerin gefordert ?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
laut einem Bericht in der "Welt" will die Aussenministerin und der Verteidigungsminister noch vor der Wahl mit weiteren 3 Milliarden die Ukraine unterstützen.
Ein ordnungsgemäßer Haushalt 2025 wurde bislang nicht beschlossen, im Entwurf fehlten nach letztem Stand noch mehrere Milliarden trotz einer geplanten globalen Minderausgabe von 12 Milliarden.
In einem ZDF Bericht vor 2 Monaten berichtete Herr Merz nach einem Gespräch mit Selensky, dass die Ukraine bis 2026 ausfinanziert ist, die Ukraine hat vor kurzem aus der EU erst 50 Milliarden erhalten.
Es fehle dort kein Geld, sondern Waffen und Munition.
Hier geht es mit der Wirtschaft bergab und die Steuereinnahmen werden dadurch sinken.
Ist es mit einem nicht verabschiedeten Haushalt 2025, einer derzeit vorläufigen Haushaltsführung und einem anstehenden Regierungswechsel aus Ihrer Sicht legitim der Folgeregierung ein weiteres Milliardendefizit zu vererben ?
Ist dies haushaltsrechtlich überhaupt zulässig ?
Die CDU Deutschlands hat sich stets klar positioniert: Die Unterstützung der Ukraine in ihrem Abwehrkampf gegen den russischen Angriffskrieg ist richtig und notwendig, um europäische Werte wie Freiheit, Demokratie und die territoriale Unversehrtheit zu verteidigen. Dennoch ist es wichtig, dass finanzielle Hilfen in einem angemessenen Rahmen stehen und verantwortungsvoll eingesetzt werden – besonders in einer Phase der vorläufigen Haushaltsführung, die klare rechtliche Grenzen setzt.
Persönlich halte ich die Freigabe von weiteren 3 Milliarden Euro in der aktuellen Situation für nicht vertretbar. Gerade in wirtschaftlich und haushalterisch angespannten Zeiten müssen wir als Bundesregierung und Parlamentarierinnen und Parlamentarier sorgsam abwägen, welche Maßnahmen zwingend erforderlich sind und welche Alternativen es gibt. Eine solche Summe ließe sich beispielsweise auch zielgerichteter einsetzen, etwa durch humanitäre Hilfe oder den Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur, wenn dies in einem geregelten Haushalt berücksichtigt wird.
Statt auf immer neue finanzielle Unterstützungszusagen zu setzen, plädiere ich dafür, den Fokus stärker auf diplomatische Bemühungen zu legen, um eine schnelle Beendigung des Krieges herbeizuführen. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass Konflikte oft durch gezielte internationale Vermittlung und Druck auf die Konfliktparteien beendet werden konnten. Der sogenannte "Dayton-Friedensvertrag" von 1995, der den Bosnienkrieg beendete, ist ein Beispiel dafür, wie durch intensive Verhandlungen unter Einbeziehung der Großmächte ein tragfähiger Frieden erreicht werden kann.
Auch heute könnte Deutschland – gemeinsam mit Partnern wie Frankreich – stärker auf eine diplomatische Lösung hinarbeiten. Hierzu zählen etwa die Reaktivierung der sogenannten "Normandie-Format"-Gespräche oder die stärkere Einbindung neutraler Staaten, um einen Dialog zwischen der Ukraine und Russland zu ermöglichen. Gleichzeitig sollte der Druck auf Russland durch gezielte Sanktionen und internationale Isolation aufrechterhalten werden, um Anreize für ernsthafte Friedensgespräche zu schaffen.
Es ist essenziell, die Ukraine in ihrer Not nicht allein zu lassen, aber eine dauerhafte Lösung kann nur durch Frieden erreicht werden. Die bloße Bereitstellung weiterer Finanzmittel kann dies nicht ersetzen – sie sollte vielmehr flankiert werden durch eine umfassende Strategie für die Zeit nach dem Krieg. Ein nachhaltiger Frieden, der das Leid der Menschen beendet und die Stabilität Europas sichert, muss unser gemeinsames Ziel sein.