Simon Klopstock vor grünem Gebüsch mit blauem Hemd
Simon Klopstock
V-Partei³
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Frage von Judith G. •

Wie stehen Sie zum Thema Lebensschutz, insbesondere zu § 218 und § 219? Wie ist Ihre Ansicht zum Thema Sterbehilfe?

Sehr geehrter Herr Klopstock,

das Thema Lebensschutz ist mir sehr wichtig.
Ich bin der Ansicht, dass eine Streichung von §219, und vor allem von §218 sehr schädlich wäre - insbesondere auch für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, die deutlich mehr Hilfsangebote brauchen, um eine wirklich selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können, die nicht durch Druck von außen oder finanzielle Sorgen bestimmt ist. Wie stehen Sie zu den entsprechenden Initiativen, die auf eine Gesetzesänderung hinarbeiten?
Wie stehen Sie zum Thema Sterbehilfe und assisitierter Suizid?

Simon Klopstock vor grünem Gebüsch mit blauem Hemd
Antwort von
V-Partei³

Sehr geehrte Frau G,

zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich grundsätzlich der Meinung bin, dass insbesondere die Meinung von Frauen in diesem Thema berücksichtig werden sollte und Frauen auch eine Entscheidung aushandeln sollten. Ich denke nicht, dass Männer sich aus der Verantwortung ziehen sollten, halte aber im Sinne der wirklichen Selbstbestimmung die Meinung von Frauen für wichtiger.

Trotzdem habe ich eine Meinung, die ich gerne mit Ihnen teile. Insgesamt möchte ich darauf hinweisen, dass folgende Darstellung sich nicht mit Härtefällen nach Vergewaltigung oder bei gesundheitlicher Gefährdung der Schwangeren gelten, ich glaube, dass das offensichtlich ist.

Ich denke, dass man die Paragraphen dezidierter betrachten muss um zu sehen, welche Teile man behalten sollte und welche man möglichweise streichen kann. Zum Beispiel würde ich sofort den Abschnitt 219a streichen, weil dieses Werbungsverbot eben verhindert, dass ein Zugang zu Informationen, Hilfe und Beratung (wie auch Sie ihn fordern) deutlich erschwert wird. Generell denke ich, dass es Frauen einfacher gemacht werden sollte, ein Kind auszutragen, auch wenn die äußeren Umstände schwierig sind. So stelle ich mir konkret vor, dass Frauen für die Schwangerschaft und die Zeit danach Gelder, Unterkunft und eine Garantie auf ihren aktuellen Arbeitsplatz (hier insbesondere auch auf gleiche Aufstiegschancen) bekommen sollten, wenn Ihnen etwas davon fehlt. Auch eine Freigabe zur Adoption ist möglich und sollte gesellschaftlich akzeptiert sein. Ein weiteres Mittel wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen, das für mehr finanzielle Optionen und weniger Druck sorgt. Das führt aber schon in den Bereich der grundsätzlichen sozialen Verbesserungen, die wir brauchen. Diese sozialen und gesellschaftlichen Verbesserungen für Frauen und vor allem ärmere Frauen sind eine entscheidende Grundlage. Kurz gesagt dürften Frauen keine Nachteile entstehen, wenn sie sich für ein Kind entscheiden.

Wenn die Situation wie beschrieben verbessert wird, werden meiner Meinung nach die Wünsche nach Schwangerschaftabbrüchen zurückgehen. Dafür braucht es aber auch viele und niederschwellige Angebote zur Hilfe, Beratung und Information.

Sollten sich eine Frau dennoch für einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden, darf das nicht kriminalisiert werden und muss auf legalem Wege möglich sein. Auch hier gilt, dass den Frauen durch einen Abbdruch keine Nachteile entstehen dürften. Ich denke, dass es einen Zeitpunkt geben sollte, ab dem ein Abbruch deutlich schwieriger sein sollte (trotzdem gelten alle Grundvoraussetzungen von oben), aber nicht ausgeschlossen werden kann. Diesen Zeitpunkt sollten Wissenschaftler:innen gemeinsam mit Ethikräten bestimmen, ich kann und will hier keinen Punkt nennen. 

Die beschriebenen Punkte würden meiner Meinung nach zu weniger Abbrüchen bei gleichzeitiger Verbesserung der Lebenssituation für viele Menschen führen. Bezüglich der Initiativen, die für eine generelle Abschaffung sind, möchte ich sagen, dass ich die Motivationen nachvollziehen kann, aber eben hier meine eigene Meinung abgegeben habe.

Nun zum Thema der Sterbehilfe.

Menschen sollten ein Recht auf einen selbstbestimmten Tod haben und somit auch auf assistierten Suizid. Allerdings -und das ist wichtig- darf daraus kein Geschäft gemacht werden. Ähnlich wie oben gelten hier meiner Meinung nach die Grundsätze, dass es möglichst viele und niederschwellige Beratungsmöglichkeiten geben muss. Der Vollzug eines assistierten Suizids sollte auch durch ein psychologisches Gutachten gestützt werden, ob eine Person wirklich sterben will oder sich offenbar nur in einer gewissen Phase befindet. Wenn eine Person tatsächlich sterben möchte, kann man sie meiner Meinung nach sowieso nicht davon abhalten. Deshalb sollte man dies in einem geschützten Rahmen ermöglichen, um auch zu verhindern, dass zum Beispiel durch den Sprung vor einen Zug andere Menschen gefährdet und geschädigt werden. Der geschützte Rahmen muss ergebnissoffene Beratung bieten und hat so auch wieder eine Chance, Personen von ihrem Todeswunsch abzubringen. Diese Beratungen müssen niederschwellig und leicht zu erreichen sein, was auch dazu führt, dass Menschen sich Hilfe holen können und ernstgenommen werden, was meiner Meinung nach auch hilft, weniger Suizidversuche insgesamt zu haben. Die sozialen Systeme (zum Beispiel das bedingungslose Grundeinkommen) können einen ähnlichen positiven Effekt haben.

Generell möchte ich sagen, dass wir Individuen wieder mehr Entscheidungen zutrauen sollten und dafür möglichst viele Beratungs und Hilfsangebote schaffen müssen.

Falls Sie noch Fragen oder Anmerkungen haben, melden Sie sich gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Simon Klopstock