Frage an Silke Stokar von Neuforn von Samuel C. bezüglich Recht
Sehr geehrte Fr. Stokar,
vielen Dank für die ausführliche Antwort Auf mein Anliegen betrefflich dem ADG. Enttäuschend ist dabei jedoch die verwendete Wahlkamprhthorik. Ihre Antwort ließt sich wie ein Plädoyer gegen die Argumente und Bedenken der Parteien CDU/CSU und der FDP. Ich bin jedoch ein freier emanzipierter Bürger und ich habe meine Fragen nur an Sie adressiert, weil Sie sich laut ihrer Web-Seite für Bürgerrechte engagieren und habe Sie auch nicht mit Wirtschaftsbezogenen Fragen belästigt. Was die Union oder FDP zum ADG meint, ist mir relativ gleichgültig, denn ihr Reaktion war eher als Rückzugsreflex ihres wirtschaftsliberalen Erbes zu bewerten und hat kaum etwas gemeinsames mit den von mir eingebrachte Einwände. Deshalb bitte ich Sie mit allem Respekt, die freien Gedanken der Bürger nicht zu unterschätzen. Ihre in dem ersten Absatz erwähnten Beispiele der Diskriminierung können, mit Verlaub, höchstens zur Aufklärung für Grundschüler dienen. Ich weiß genau was Diskrimierung bedeutet und es gibt nichts was ich mehr verachte als verbohrte Vorurteile, und es gibt kaum was ich mehr als meine Bürgerrechte schätze. Ich trete hier nicht, wie sie Sagen,
für die Erhebung der Diskriminierung zum Freiheitsrecht, NEIN, ich trete hier gegen die drakonischen und autoritären juritischen Maßnahmen, die Sie im Gesetzestext verankert haben. Ich trete hier nicht gegen Minderheiten ein, sondern für ihren Schutz vor ihrer Entmündigung.
Im Vorab: Was die Opposition blockiert hat, war das Gestzvorhaben der Koalition und nicht die europäische Richtlinie, die ohnehin in Kraft treten soll. Also ist diese Blockadepolitik auch von Rot-Grün zu verantworten.
Der Gesetzestext sieht vor, dass sich diskriminiert "fühlende Betroffene" an "Antidiskrimierungsverbände" wenden können. Diese Verbände sind laut Gesetzestext auch zur Besorgung von Rechtsangelegenheiten von Minderheiten befugt, und sie können sich Ansprüche aus dem Antidiskriminierungsgesetz abtreten lassen. Diese Bestimmungen zeigen, mit welcher Geringschätzung Rot-Grün die Fähigkeiten seiner vorgeblichen "Schutzobjekte" betrachtet: "Minderheiten" wird hier der Status von Kindern zugesprochen.
Was die Argumentationslinie der Koalition irrigerweise auf die "Weiterentwicklung der Menschenrechte" beruft ist meines Erachtens eine deutliche Beweislastverlagerung. So sieht das Gestz im Falle von einer Diskriminierungsklage, einen "erfolgversprechenden" Klageweg zu öffnen, für diejenigen, die sich aufgrund "verbotener" Beweggründe "benachteiligt" oder "belästigt" fühlen. Diese müssen das Vorliegen einer Diskrimierung lediglich plausibilisiern und glaubhaft machen und nicht beweisen. Dieses reicht schon für den "erfolgversprechenden" Klageweg und der angeklagte muß seine Unschuld beweisen! Sie sagen es selbst "Dem Gericht müssen Tatsachen GLAUBHAFT gemacht werden". Ist das für Sie dann rechtsaatliches Verständnis? Das fördert gerade die Intriganz und animiert zum Missbracuh, vor allem, wo der kläger seinen Schadenersatzanspruch an die vorgesehenen professionellen Ehrenamtlichen abtritt, die die Sache dann als Schutzverein bei dem beklagten eintreiben können. Das ist gerade das beste Instrument, um andere zu mobben, also das was das Gestez verhindern will.
Daß die Prozesse, präventiv wirken, weil sie ein Leitbild für einen respektvollen Umgang miteinander liefern, halte ich für höchst fragwürdig. In der BRD haben wir genug präsendenzfälle, wo Prozesse präventiv sein sollten, stattdessen wurde das ganze zu einer Machinerie zum Mißbrauch und dem Mißtrauen. Da reicht ein kurzer Blick in unseren Familiengerichten.
Bei ihrem Vorhaben die bundesweite Einrichtung gegen Diskriminierungen absurderweise beim "Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen" anzusiedeln, könnte man meinen, Ihr Vorhaben ist anders motiviert als gerne behauptet und dass der Wind aus einer ganz anderen radikalen Ecke weht.
Ich erinnere Sie gerne an einem Leitartikel in der FAZ: "Die Koalition wird immer mutiger in der Durchsetzung einer linken Leitkultur. Was sonst verbirgt sich hinter der ´Kultur der Antidiskriminierung´, dem Leitmotiv des Antidiskriminierungsgesetzes...? Wie sonst soll man es nennen, wenn nun auch die spezifischen Vorstellungen der parlamentarischen Mehrheit vom Umgang der Menschen miteinander am Arbeitsplatz und im rechtlichen Verkehr Gesetzeskraft erlangen und mit empfindlichen Sanktionen bewehrt werden?" Ich füge Hinzu: Sie überschreiten hier eindeutig Ihre legeslativen Kompetenzen!
Was zitieren Sie immer so schön: "Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit." Wie wäre es, wenn Sie den Begriff Sicherheit inklusive "Sicherheit vor Diskriminierung" verstehen, und gurndlegende Freiheiten durch staatliches Interventionismus aufgeben.
mit freundlichen Grüßen,
Ein Bürger.
Sehr geehrter Herr Courtier,
die grüne Position, die auch meine ist, habe ich in meiner 1. Antwort ausführlich deutlich gemacht. Selbstverständlich respektiere ich, dass es ablehnende Haltungen zu einem umfassenden Antidiskriminierungsgesetz gibt. In Artikel 3 unserer Verfassung heißt es, "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gilt das Verbot jedweder Diskriminierung umfassen.
Ich respektiere Ihre kritische Haltung zum rot-grünen ADG, teile sie aber nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Stokar