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Silke Stokar von Neuforn
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Frage von Thomas R. •

Frage an Silke Stokar von Neuforn von Thomas R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Stokar von Neuforn,

in Ihrer Antwort an Herrn Quandts Frage sind Sie leider überhaupt nicht auf einen - nicht nur für mich - wichtigen Punkt eingegangen.

Zitat:

"Weiters ist es eine bekannte Tatsache, daß nach dem Verbot von Faustfeuerwaffen post Dunblane die Anzahl der mit solchen Waffen verübten Straftaten sich beinahe verdoppelt hat. Ich würde gerne Ihre Position zu diesen beiden Punkten wissen."

Ich wiederhole deshalb die Frage von Herrn Quandt noch einmal und hoffe auf eine Antwort.

Und in der Antwort an Herrn Danners Frage sagten Sie wortwörtlich:

Zitat:
"Sachverständige zum Waffenrecht sind eben nicht nur Menschen, die Waffen besitzen und schießen können sondern gerade auch Organisationen, die sich dafür einsetzen, dass in Deutschland nie wieder Schulkinder mit einer leicht verfügbaren legalen Sportwaffe ermordet werden."

Ist es Ihnen demzufolge also egal, wenn Sie zur Beurteilung einer Gesetzeslage Ratschläge von einem Sachverständigen einholen, dessen Betrachtungsweise - die laut Entsprechung ja unvoreingenommen sein sollte - nicht von Sachkenntnis, sondern nur von voreingenommenen, emotionalen Gesichtspunkten gelenkt wird?

Auf diese Frage genügt mir zur Meinungsbildung ein einfaches Ja oder Nein - primär geht es mir aber um die Beantwortung der Frage, die ich eingangs erwähnte.

Vielen Dank!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Richter,

es macht überhaupt keinen Sinn, in den vielen Fragen zum Waffenrecht, die ich hier mit großer Geduld beantworte auf jedes Detail einzugehen. Ich messe das Verbot von Faustfeuerwaffen in Privatwohnungen an der Tatsache, dass nachdem 15 kleine Schulkinder sinnlos sterben mussten, es keinen weiteren Amoklauf mehr an Schulen in England gegeben hat. Ich würde es begrüßen, wenn wir in Deutschland eine Statistik darüber führten, wie viele Tötungsdelikte mit legalen Waffen im nahen familiären Umfeld begangen werden. Ich würde es auch begrüßen, wenn wir durch eine eindeutige Kennzeichnung und durch eine elektronische Kontrolle den Weg einer Waffe verfolgen könnten. Wenn mit einer geklauten oder verloren gegangenen legalen Waffe eine Straftat begangen wurde, gilt diese Waffe, da sie ja nicht mehr im Besitz des legalen Waffeninhabers ist, als illegale Waffe. Soviel zur Waffenstatistik und deren Aussagekraft. Zu den Sachverständigen in Anhörungen. Sachverständige vertreten einen Standpunkt, alle Fraktionen wählen die Sachverständigen, die die Position der Fraktion verstärken oder ergänzen. Sachverständige sind nicht neutral sondern interessengeleitet. Bei der Debatte um das Waffenrecht spielen Emotionen immer eine große Rolle. Als besonders voreingenommen und von emotionalen Gesichtspunkten gelenkt, habe ich die organisierte Waffenlobby erlebt, dies ist ja sogar von dem CDU-Abgeordneten Grindel in seiner Rede im Bundestag zum Waffenrecht in ungewöhnlicher Schärfe kritisiert worden.
Tote Kinder wecken Emotionen. Das Eltern nicht hinnehmen wollen, dass es zum normalen Lebensrisiko gehört, dass Kinder Gefahr laufen, an Schulen mit legalen Sportwaffen abgeknallt zu werden, ist für mich mehr als nachvollziehbar. Im Zweifelsfall gilt für mich, der Verzicht auf großkalibrige Waffen im Sport ist eher hinzunehmen als das Risiko, dass Kinder mit diesen Waffen, die nicht für den Sport sondern für das Töten von Menschen entwickelt wurden, erschossen werden. In diesem Sinne unterstütze ich die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“ und ich begrüße es durchaus, dass Sie mir durch die immer selben Fragen die Möglichkeit geben, diese Position immer wieder öffentlich deutlich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Stokar