Frage an Silke Stokar von Neuforn von Michael L. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Stokar von Neuforn
ich habe eine spezielle Frage zum DNeuG.
Herr Edathy teilte mir mit, dass Sie mit der inhaltlichen Bearbeitung des Gesetzentwurfes beauftragt wurden.
In der Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei zum DNeuG, habe ich folgende Aussage gefunden:
"Für alle aus dem Beitrittsgebiet übernommenen oder stammenden Beamten mit DDR-Vordienstzeiten als Pflichtversicherungszeiten gilt, dass bis zum 03.10.1990 in der DDR abgeleisteten Zeiten grundsätzlich nicht als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, sondern ausschließlich rentenwirksam sind. Durch § 12a BeamtVG werden jedoch weitere, den Betroffenenkreis diskriminierende Schritte eröffnet, die weder bei Rentenempfängern noch im Tarifbereich entstehen."
Es ist wohl so, dass nach derzeitiger Rechtslage, die DDR-Vordienstzeiten für die Pension nicht berücksichtigt werden und dann noch zusätzlich von der Dienstzeit nach dem 03.10.1990 abgezogen werden. Wer also z.B. 32 Dienstjahre leistet und 10 DDR-Vordienstjahre hat, bekommt 22 Jahre für die Pension angerechnet. Es ist ja nachvollziehbar, dass DDR-Zeiten unberücksichtigt bleiben, aber warum sie nun noch zusätzlich abgezogen werden und das nur bei Beamten, ist nicht erklärbar. Ich habe aus dem Gesetzentwurf nicht herausgelesen, dass daran etwas geändert werden soll. In den Stellungnahmen von zwei Gewerkschaften, ist die Problematik umfassend dargestellt.
Nun zu meiner Frage: Besteht die Aussicht, dass in dieser Frage noch eine gesetzliche Regelung getroffen wird?
Sehr geehrter Herr Lemke,
es ist schon erstaunlich, dass der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD) die Auffassung vertritt, dass die Berichterstatter aus der Opposition das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) gestalten. In jeder Sitzung des Innausschusses bemühe ich mich, irgendeine Information aus den Regierungsfraktionen von CDU und SPD zu erhalten zum Zeitplan der Verabschiedung und zum Stand der Änderungsanträge, die von der Großen Koalition noch eingereicht werden. Bislang bekomme ich nur wage Hinweise, dass die Regierungsfraktionen sich noch nicht verständigt haben und dass an Änderungsanträgen gearbeitet wird.
Ich sehe noch erheblichen Änderungsbedarf am DNeuG so im Bereich der Soldatinnen und Soldaten und der Bundespolizei, bei den Regelungen zu Auslandsverwendungen oder der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften.
Zu Ihrer ganz speziellen Frage, der Anerkennung von DDR-Vordienstzeiten als Pflichtversicherungszeiten vertrete ich die Auffassung, dass der §12a Beamtenversorgungsgesetz ersatzlos zu streichen ist. Seit nunmehr 18 Jahren leisten Beamte mit Dienstzeiten aus der ehemaligen DDR ihren Dienst als Beamte der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Einigungsvertrag wurde geregelt, dass „DDR-Vordienstzeiten“ bei der Berechnung der Pensionen nicht berücksichtigt werden. Wir haben hier also schon eine Generation von „Übergangsbeamten“ die mit erheblichen Abschlägen bei der Pension rechnen müssen. Ich halte es für ungerecht und nicht vermittelbar, wenn Beamte, die über zwanzig Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet haben, am Ende ihrer Dienstzeit in die Altersarmut Ost geschickt werden.
Ich setze mich persönlich für die ersatzlose Streichung des § 12 a Beamtenversorgungsgesetz ein, weil heute, im Jahr 2008, nicht neue Tatbestände zur Ungleichbehandlung von Beamten Ost und West geschaffen werden dürfen. Es ist im Gegenteil an der Zeit, dass es endlich gleiche Besoldung für gleiche Arbeit gibt und wir die deutsche Teilung auch im Beamtenrecht überwinden.
Die Mehrheit für die politische Gestaltung liegt allerdings bei den Regierungsfraktionen. Die Große Koalition wird darüber entscheiden, welche Änderungsanträge zum DNeuG eine parlamentarische Mehrheit finden und deswegen müssen ihre berechtigten Fragen auch in erster Linie von den Abgeordneten der CDU und SPD beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Stokar