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Silke Stokar von Neuforn
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Bernd S. •

Frage an Silke Stokar von Neuforn von Bernd S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Stokar von Neuforn,

mit einigem Befremden las ich Ihre Antwort auf die letzte Anfrage zum Thema gefährliche Messer und deren Verbot an Herrn Uphus.

Ohne auf die genauen inhaltlichen Details der Thematik abzuheben erlaube ich mir bei Ihnen anzufragen, ob und vor Allem wie Sie sich durch eine bestimmte Menge an Anfragen gestört oder belästigt fühlen können ? Ist dies so zu verstehen, dass Ihnen als Bürgervertreterin die Anfragen der Bevölkerung lästig sind ?

Und als verfassungsrechtlich nicht ganz unbeschlagener Mensch irritiert mich insbesondere die Gegenfrage, die Sie dem Fragestellenden zurückstellen, denn dies stellt nichts Anderes dar als die Umkehrung einer Beweislast und führt damit eines der grundlegenden Prinzipien unseres Grundgesetzes und demokratischen Grundverständnisses ad absurdum: Nicht der Einzelne muss ein Freiheitsrecht begründen, sondern der Staat muss die Einschränkung des Freiheitsrechts begründen. Und hierbei auf lediglich eine abstrakte, medienwirksam verbreitete und vielfach kolportierte "angeblich bekannte Tatsache" abzuheben, ist im Hinblick auf ein demokratisches verständnis, meiner Ansicht nach fragwürdig.

Ich würde mich freuen, wenn Sie diese offensichtlichen Widersprüche erhellen könnten.

Mit freundlichen Grüssen
Dr. Bernd Schumann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schumann,

ich beantworte gerne persönliche Anfragen der Bürgerinnen und Bürger und es ist bei mir selbstverständlich, dass ich persönliche Fragen nicht durch mein Büro mit Textbausteinen beantworten lasse, sondern Sie individuell beantworte. Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme, wenn ich aufgrund der Masse von gleichlautenden Fragen den Eindruck habe, es handelt sich hier um eine gesteuerte politische Kampagne. Nicht, dass Sie mich falsch verstehen, ich habe nichts gegen gesteuerte politische Kampagnen. Ich unterscheide nur zwischen einem interessengesteuerten Lobbyismus und persönlichen Einzelanfragen der Bürgerinnen und Bürger.

Nun zu Ihrer These der Beweislastumkehr: Unsere Verfassung gibt uns keine grenzenlose Freiheit. Individuelle Freiheit und persönliche Verantwortung gehören zusammen. Die Grundrechte des Einzelnen finden immer dort ihre Grenze, wo sie in Grundrechte eines Anderen eingreifen. Das spannende an der Bürgerrechtspolitik ist es, in einem Abwägungsprozess zwischen unterschiedlichen Grundrechten zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen. Gerade Freiheit und Sicherheit stehen in einem Spannungsverhältnis, die Balance zwischen beiden muss in jedem konkreten Einzelfall ausgelostet werden. Im Gegensatz zu den USA gibt es in Deutschland kein Grundrecht auf Selbstbewaffnung und ich will auch in keiner Gesellschaft mit dieser Art von Bürgernotwehr leben.

Das Gewaltmonopol des Staates sichert den Bürgerinnen und Bürgern Schutz vor Gewalt zu und Aufgabe der Politik ist es, diesen Schutz immer wieder zu optimieren, auch wenn eine 100 %ige Sicherheit nicht erreicht werden kann. Die Kriminalstatistiken aller Bundesländer haben einen Anstieg der gefährlichen Körperverletzungen mit dem Tatmittel Messer von mehr als 20 % festgestellt. Die Freiheit des Einzelnen muss hier zurückstehen vor dem Schutz der Allgemeinheit.

Ich halte es nicht für eine Beweislastumkehr, wenn bestimmte Berufsgruppen wie Rettungssanitäter oder Feuerwehrleute, nachweisen müssen, dass sie ein berechtigtes Anliegen zum Mitführen eines gefährlichen Messers haben. Gerade das Waffenrecht ist darauf ausgerichtet, dass der Erwerb, Besitz, das Führen und der Gebrauch von Waffen grundsätzlich die Ausnahme ist. Nur in begründeten Einzelfällen und mit dem Nachweis der Zuverlässigkeit und Sachkunde können Ausnahmen von dieser Regel zugelassen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Stokar