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Silke Stokar von Neuforn
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von peter u. •

Frage an Silke Stokar von Neuforn von peter u. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Stokar von Neuforn,

was verstehen Sie in ihren Ausführungen auf dieser Seite als Einhandkampfmesser? Muß ich davon ausgehen, daß  jedes Taschenmesser, welches mit einer Hand geöffnet werden kann, ein Kampfmesser ist?

Wie schätzen Sie die Lage ein, wenn das Mitglied der Feuerwehr, der Rettungssanitäter und der freiwillige Ersthelfer ihr Einhandrettungsmesser privat führen, um es im Ernstfall zur Hand zu haben?  Wann wird das Einhand (kampf-)taschenmesser durch einen Bürger als legales Hilfsmittel geführt und wann als gefährliche Waffe zur angeblichen Selbstverteidigung? Ihren bisherigen Ausführungen auf dieser Seite kann sicherlich nicht entnehmen, das Sie, genauso wenig wie viele Ihrer Kollegen  im BT, sich mit den Begrifflichkeiten auseinander gesetzt haben.  Scheinbar haben Sie über dieses Gesetz nur anhand von Schlagworten abgestimmt.

Mit dem verabschiedeten Waffengesetz geht die Kriminalisierung  von Millionen von friedlichen  Bürgern einher. Daran ändert auch nichts, wenn einige Ihrer BT-Kollegen in der Presse bekunden, daß man ja gar nicht an den gemeinen Bürger herantreten will und diesen schon gar nicht kontrollieren wolle. Ich gehe als Jurist  davon aus, das Mitglieder des BT wissen, daß Gesetze für alle Bürger " gleich stark" gelten !? Wie soll sich dann also  eine Abwägung bezüglich des Führens  eines "Einhandkampfmessers" gestalten. Gerade so, wie es passt? Man bekommt den Eindruck,daß Sie diese Meinung vertreten, wenn man Ihre Antwort an einen Pädagogen und Vater liest, der das einzig richtige macht ,nämlich seinen Kindern zeigt, wie man mit dem "Objekt des Verderbens" verantwortlich und ohne sich und andere zu verletzen, umgeht.

Mit diesem Gesetz wird nicht der gewaltbereite Kriminelle, der sich jederzeit eine andere Stichwaffe beschaffen wird ,erreicht. Es sind nicht die Messer, die Straftaten begehen, sondern eine bestimmte Gruppe gewaltbereiter Menschen, sagt ein Vertreter der Polizei und die sollte es wissen oder nicht?

Portrait von Silke Stokar von Neuforn
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Uphus,

die Entscheidung, das Waffengesetz zu verschärfen ist mit der großen Mehrheit von CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und Die Linke im Bundestag gefallen. Nur die FDP setzt sich noch tapfer für "freie Waffen für freie Bürger" ein. Die Definition der gefährlichen Messer können Sie im Waffengesetz nachlesen. Ich begrüße es sehr, dass die Polizei jetzt endlich eine Möglichkeit hat, präventiv gegen das Mitführen von gefährlichen Messern im öffentlichen Raum vorzugehen. Nach dem Verbot der sog. Butterflymesser, hat der Markt ganz offensichtlich reagiert. Die Butterflymesser sind aus dem öffentlichen Raum verschwunden und durch die sog. Einhand-Kapfmesser ersetzt worden. Es gibt ganz offensichtlich einen Markt für gefährliche Messer und es ist traurige Wahrheit, dass diese Kampfmesser nicht nur mitgeführt sondern immer häufiger auch aus völlig nichtigem Anlass gezogen und benutzt werden und genau hier muss die Politik reagieren und potentielle Opfer schützen. Die Belange von Berufsträgern und Sportlern sind hinreichend berücksichtigt und auch die Pflege des Brauchtums wird weiterhin möglich sein.

Lassen Sie mich zum Abschluss dieser Debatte noch einmal deutlich sagen, ich habe für die Flut der Mails und der Briefe, die ich im Zusammenhang mit dieser Debatte um das Waffenrecht erhalten habe, wenig Verständnis. Angesichts der Toten und Verletzten durch das Tatmittel Messer kann ich nicht nachvollziehen, wie sich insbesondere Männer so massiv dafür einsetzen können, in der Öffentlichkeit ohne besonderen Anlass mit gefährlichen Kampfmessern herumlaufen zu dürfen. Ich habe da jetzt ´mal eine Frage an Sie, was genau wollen Sie mit dem Kampfmesser in der Hosentasche?

Mit freundlichen Grüßen

Silke Stokar