Frage an Silke Stokar von Neuforn von Frank L. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Stokar von Neuforn,
Ich habe persönlich einige Bedenken bezüglich der geplanten Änderungen am Waffengesetz.
Die meisten Änderungen kann ich nachvollziehen und wäre als Sportschütze bereit diese mitzutragen. Ich bin jedoch besorgt über die folgenden beiden Punkte:
- Wiederholte Bedürfnisprüfung auch über 3 Jahre nach Erteilung der WBK hinaus (natürlich bin ich mit den wiederholten Zuverlässigkeitsprüfungen einverstanden, wer nicht mehr zuverlässig ist, dem sollte die Erlaubnis entzogen werden, die Bedürfnissprüfungen halte ich jedoch für kritisch)
- Wegfall des generellen Bedürfnisses für Sportzschützen
Bitte beantworten sie mir hierzu folgenden Fragen:
- Ein Schütze schießt aus persönlichen Gründen einmal weniger als 18 mal pro Jahr und erfüllt damit nicht mehr die Anforderungen an ein regelmäßiges Training. Da ihm kein generelles Bedürfnis mehr bescheinigt wird fällt damit sein Bedürfnis weg. Würde dem Schützen dann bei einer Prüfung die Besitzerlaubnis entzogen und müsste er damit seine Waffe abgeben (oder ebenfalls unter erheblichem Verlusst zwangsverkaufen)?
- Halten sie eine solche "Enteignung" ohne eine Verfehlung des Schützen für zumutbar?
- Wer trägt die Kosten der anfallenden Bedürfnisprüfungen? Bisher zahlt dies der Schütze, was bei 2 Prüfungen noch zumutbar ist. Bei häufigen wiederholten Prüfungen, halte ich dies für nicht mehr zumutbar. Vor allem, weil dem Schützen aus diesen Prüfungen keine Vorteile entstehen und die Prüfungen damit nicht in seinem Interesse sind.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Lauer
Sehr geehrter Herr Lauer,
die Änderungen des Waffengesetzes wurden mit den Stimmen der großen Koalition im Bundestag und im Bundesrat verabschiedet. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gegen die neuen Regelungen im Waffengesetz gestimmt, weil unser Ziel nicht mehr Bürokratie sondern mehr Sicherheit ist.
Wir halten eine grundlegende Novellierung des Waffenrechts für erforderlich, weil wir verstärkt noch durch die letzen Reformen, inzwischen ein unverständliches Waffenrecht mit einer bürokratischen Kleinteiligkeit in Einzelfragen und großen Schutzlücken in zentralen Fragen haben.
Sie haben die Bedürfnisprüfung angesprochen. Wir wollen nicht permanent für jede Einzelwaffe das Bedürfnis prüfen sondern schlagen eine generelle Begrenzung der Aufbewahrung von Sportwaffen in Privatwohnungen vor. Wenn wir weiterhin zulassen, dass eine Einzelpersonen über 15 Waffen, darunter großkalibrige Handfeuerwaffen und unbegrenzte Munition in der Wohnung hortet, müssen wir die Kontrollen, die Bedürfnis- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen immer weiter ausweiten. Dies trifft dann auch die Sportschützen, die drei Luftdruck-Präzisionssportwaffen zu Hause aufbewahren. Wir sind für eine Definition und Zulassung von Sportwaffen durch den Gesetzgeber, wir sind für eine Höchstgrenze von Sportwaffen in Privatwohnungen und wir halten es für vernünftiger, sichere Waffenkammern in den Sportstätten einzurichten als immer mehr technische Vorgaben für Waffenschränke in Privatwohnungen im Gesetz zu verankern.
Ihre Detailfragen zu den Bedürfnisprüfungen müssen Sie also an die Abgeordneten der großen Koalition richten. Wir haben einen anderen Ansatz im Waffenrecht: Transparente Regelungen, weniger Bürokratie, mehr Sicherheit.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Stokar