Frage an Silke Stokar von Neuforn von Bertram Q. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Stokar von Neuforn,
in der aktuellen politischen Debatte um die Verschärfung der Waffengesetze zitieren Sie mehrfach das Vereinigte Königreich als Beispiel für ein rigides Waffengesetz. Wörtlich schrieben Sie hier am 22.05.09: "In England musste Dunblane geschehen, bevor es zu einem Verbot von Waffen in Privatwohnungen kam."
Ich habe selbst mehrere Jahre in Grossbritannein gelebt. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass in England nach wie vor Waffen in Privatwohnungen legal gelagert werden dürfen. Ich selbst hatte nach Genehmigung durch die britische Polizei mehrere Jagd- und Sportwaffen in einem entsprechenden Waffentresor in meiner Wohung.
Weiters ist es eine bekannte Tatsache, daß nach dem Verbot von Faustfeuerwaffen post Dunblane die Anzahl der mit solchen Waffen verübten Straftaten sich beinahe verdoppelt hat. Ich würde gerne Ihre Position zu diesen beiden Punkten wissen.
Zudem hätte ich gerne Ihre Stellungnahme zu folgendem Fakt: zur Erlangung eines Firearms Permit (britische Entsprechung der deutschen WBK) musste ich gegenüber dem britischen Staat sämtliche Ärzte, die mich seit Erlangung der Volljährigkeit behandelt haben, von ihrer Schweigepflicht entbinden. Zudem musste ich exakt bekanntgeben, wann und wie oft ich mit der Justiz in Konflikt geraten bin. Hierzu wurde von mir gefordert, auch die exakte Anzahl der Strafzettel für Falschparken etc. anzugeben und möglichst durch Kopien zu belegen. Wünschen Sie ernsthaft den "gläsernen Bürger"?
Mit freundlichen Grüßen
Bertram Quadt
Sehr geehrter Herr Quadt,
nach dem Schulmassaker im schottischen Dunblane verbot die damalige konservative Regierung im Firearms Act 1997 den Kauf und Besitz großkalibriger Schusswaffen für Privatpersonen. Im Mai 1997 verschärfte die Labour-Regierung mit den Firearms Act No. 2 nochmals das britische Waffenrecht und verbot auch alle kleinkalibrigen Feuerwaffen in Privatwohnungen. Es wurden sichere sog. Camps für Sport- und Jagdwaffen eingerichtet. Ausgenommen von dem Verbot sind historische Waffen, Luftpistolen und Waffen, die keine Handfeuerwaffen sind.
Ich halte eine ähnliche Regelung in Deutschland für sinnvoll und erforderlich und unterstütze die Petition der Künstlerinitiative: „Keine Sportwaffen als Mordwaffen“. Zur Anhörung zum Waffenrecht am 15. Juni im Deutschen Bundestag haben wir Herrn Roman Grafe als Vertreter der Initiative eingeladen. Wir begrüßen, dass auch Vertreter des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden angehört werden. Wir unterstützen die zentralen Forderungen des Bündnisses und bedauern, dass mit den Vorschlägen der großen Koalition das Risiko, dass von der Verfügbarkeit von Waffen in Privatwohnungen ausgeht, nicht minimiert wird. Wir wollen nicht den „gläsernen Bürger“ und setzen uns auch bei dem Aufbau eines dringend erforderlichen zentralen Waffenregisters für Datenschutz und Datensparsamkeit ein. So wollen wir die Gründe, die zu einer Ablehnung einer Waffenbesitzkarte geführt haben, nicht im zentralen Waffenregister erfassen und wir wollen, dass die Zugriffe auf Polizei und Ordnungsbehörden beschränkt bleiben und jeder Zugriff protokolliert wird. Wir halten es allerdings für zumutbar und erforderlich, dass das Bedürfnis, eine Waffe zu besitzen genau geprüft wird und wir halten eine Zuverlässigkeitsprüfung für unabdingbar.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Stokar