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Silke Stokar von Neuforn
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Frage von Christoph H. •

Frage an Silke Stokar von Neuforn von Christoph H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Stokar von Neuforn,
wieder einmal bitte ich Sie um eine Definition eines Begriffes den Sie und scheinbar nur Sie verwenden. Diesmal geht es um den Begriff "Schnelllader-Waffen", den Sie am 11.05.09 in Ihrem Interview beim Deutschlandfunk benutzten.

Was sind "Schnelllader-Waffen"? Leider konnte ich nirgends eine Erklärung finden. Gibt es auch "Langsamlader-Waffen"? (Sollten diese dann nicht verboten werden?Oder doch?)

Mit freundlichem aber verwirrtem Gruß
Christoph Hertrich

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hertrich,

die meisten Menschen hatten kein Problem, meine Position zum Waffenrecht im Interview beim Deutschlandfunk am 11.05.09 zu verstehen. Die zahlreichen zustimmenden Zuschriften machen mir deutlich, dass die große Mehrheit der Bevölkerung nicht länger bereit ist, mit dem Risiko, dass von der leichten Verfügbarkeit von legalen Waffen in Privatwohnungen ausgeht, zu leben.

Es bleibt eine Tatsache mit der sich die Sportschützen endlich auseinandersetzen müssen: Der Amoklauf an Schulen geschieht, weil die Täter an legalen Waffen ausgebildet wurden und weil es ihnen leicht möglich war, in der Privatwohnung an die tödlichen Waffen zu gelangen. Sie versuchen, auf eine Debatte über Waffentechnik auszuweichen, für mich entsteht der Eindruck, Sie nehmen die tägliche Angst an den Schulen vor einem möglichen neuen Massaker überhaupt nicht wahr.

Vor dreizehn Jahren wurden im schottischen Dunblane in wenigen Minuten 16 Kinder erschossen. Der Täter verfügte über eine Waffe mit schneller Schussfolge, keines der Opfer hatte auch nur die geringste Chance, zu entkommen. Die Beretta, mit der der Amokläufer von Winnenden innerhalb von kürzester Zeit 15 Menschen erschoss, zeichnet sich auch durch die schnelle Schussfolge aus. Im übrigen ist der Begriff "Schnelllader" ein patentierter Begriff. Im seriösen Schießsport, wie zum Beispiel bei den olympischen Disziplinen werden Waffen verwendet, die nach jeder Schussabgabe neu durchgeladen werden müssen, es befindet sich jeweils nur eine Patrone in der Waffenkammer. Von mir aus können Sie diese Waffen gerne "Langsamlader" nennen.

Ich erwarte, dass die Sportschützen anfangen, sich auf eine seriöse öffentliche Debatte einzulassen. Was spricht dagegen, den öffentlichen Schießsport auf kleinkalibrige Waffen zu beschränken? Was spricht gegen ein Verbot von großkalibrigen Waffen in Privatwohnungen? Was spricht dagegen, wenn der Privatbesitz an einer Sportwaffe erst ermöglicht wird, wenn man drei Jahre aktiv in einem Schießsportverein trainiert hat. Was spricht dagegen, wenn die sichere Aufbewahrung von Sportwaffen vor Ort nach drei Möglichkeiten entschieden wird:

- in der Regel an der Sportstätte in einer einbruchssicheren Waffenkammer
- grundsätzlich nicht mehr als 3 Waffen in einer Privatwohnung,
- wenn es die Erlaubnis für Waffen in einer Privatwohnung gibt, darf die passende Munition nicht in der Wohnung verwahrt werden und ein Funktionsteil der Waffe muss an der Sportstätte verwahrt werden.

Dies alles ist meiner Meinung nach zumutbar und macht den Schießsport nicht kaputt. Nicht zumutbar ist, dass weiter Kinder an unseren Schulen erschossen werden mit Waffen und Munition die nach dem deutschen Waffenrecht völlig legal in Privatwohnungen lagern.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Stokar