Frage an Silke Stokar von Neuforn von Ingo B. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Stokar,
ich habe mehrere Fragen zu Ihrer Rede der Plenarsitzung des Bundestages vom 23.04.2009.
Beratung des Antrags der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, .......... und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abrüstung in Privatwohnungen – Maßnahmen gegen Waffenmissbrauch
"Unsere Antwort auf diese Situation ist: Wir brauchen ein radikales Umdenken beim Thema Waffengesetz. Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der der Grundsatz gilt: keine Waffen im öffentlichen Raum, keine Waffen in privaten Wohnungen"
"Es gibt nicht ein einziges vernünftiges Argument dafür, warum es in Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in Europa nach wie vor nicht möglich ist, dass Waffenbesitzer erfasst werden, dass wir erfassen, welche Waffen in privaten Wohnungen legal vorhanden sind und dass wir die Berechtigung des Waffenbesitzes überprüfen. Das sind Kontrolldefizite in unserer Gesellschaft, die nicht länger hinzunehmen sind."
"Abschließend stelle ich fest: Mir reicht die Handlungsunfähigkeit der Innenpolitiker. Wir werden alle Initiativen, die sich derzeit bilden, ob das Onlinepetitionen, Unterschriftensammlungen oder sogar die Vorbereitung von Volksentscheiden sind, fördern und unterstützen, weil das Ziel eine Entwaffnung in der Bevölkerung sein muss."
Wie verträgt sich ihre Meinung mit den Aussagen auf der Homegage der Bündnis 90/die Grüne ? http://www.gruene.de/einzelansicht/artikel/buergerrechte.html
"Die Bürger- und Menschenrechte stehen im Zentrum grüner Politik. Unser Ziel ist die Stärkung des liberalen, demokratischen Rechtsstaates. "
" Die Schaffung vermeintlicher Sicherheit durch den Abbau von Bürger- und Freiheitsrechten lehnen wir ab. "
"Für uns bedeutet innere Sicherheit, Menschenleben zu schützen und dabei die Grundrechte zu bewahren. Wir lassen nicht zu, dass praktisch jeder unter Tatverdacht gestellt wird. Die Datensammelwut ist eine ernste Bedrohung der Bürgerrechte. Der Staat muss die Privatsphäre der Menschen achten und schützen"
Sehr geehrter Herr Baumann,
schön, dass Sie so ausführlich meine Reden im Bundestag verfolgen und die grünen Grundsätze zur Bürgerrechtspolitik zitieren. Ich sehe keinen Widerspruch zwischen den Aussagen, im Gegenteil, das Leben der Bürgerinnen und Bürger in unserem liberalen, demokratischen Rechtsstaat zu schützen, ist die erste Aufgabe der Politik.
Die leichte Verfügbarkeit von Waffen in Privatwohnungen gefährdet Menschenleben, wir wollen dieses Risiko minimieren. Es gibt in Deutschland kein Grundrecht auf Bewaffnung, nein, wir haben als entwickelte Gesellschaft das staatliche Gewaltmonopol. Ich empfehle Ihnen die homepage http://www.aktionsbuendnis-amoklaufwinnenden.de. Ich unterstütze die Forderungen und sammle auch auf meiner homepage Unterschriften gegen die Zulassung von großkalibrige Waffen als Sportwaffen.
Datenschutz bedeutet nicht, dass keine Dateien angelegt werden dürfen. Die Grundsätze des informationellen Selbstbestimmungsrechtes sind nicht berührt, wenn wir in Deutschland endlich in einem nationalen Waffenregister erfassen, wer eine Waffenbesitzkarte hat, wer seine Waffen in der Privatwohnung verwahrt, für welchen Zweck welche Waffen zugelassen sind und wann die Zuverlässigkeit und die sichere Unterbringung der Waffen geprüft wurde. Die EU fordert die Einrichtung von nationalen Waffenregistern bis 2014, es gibt keinen Grund, nicht umgehend mit dem Aufbau eines nationalen Waffenregisters zu beginnen. Endlich hat die Innenministerkonferenz einen Beschluss gefasst, das Waffenregister ohne weitere Verzögerung einzurichten. Es kann nicht sein, dass in Deutschland alle Autofahrer erfasst werden, einige Waffenbesitzer es aber als Zumutung empfinden, wenn sie nicht mehr auf vergilbten Karteikärten erfasst werden, sondern in einer elektronischen Datei, auf die Sicherheitsbehörden Zugriff haben. Bisher habe ich keine vernünftigen Gründe, die gegen ein nationales Waffenregister sprechen, vernommen. Mir wäre es recht, wenn diese Datei nicht über eine Millionen Menschen erfassen muss. Wenn sich der Grundsatz: keine Waffen in Privatwohnungen durchsetzt, bleibt die Waffenbesitzdatei überschaubar. Für besonders gefährdete Personen und Waffenbesitzern aus beruflichen Gründen, wie z. B. Polizei, kann es eine verschlüsselte Erfassung mit enger Zugriffsbeschränkung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Stokar