Wie funktioniert Wohnungsbauförderung? Werden die abgreifenden Wohnungsunternehmen und Länder langjährig überprüft?
Die Wohnungsunternehmen die Gelder abgreifen, ortsansässig sind und sehr groß, aber sich nicht um mietminderungsfähige Mängel (gesundheitsbeeinträchtigende) effektiv und zielführend kümmern und kein Interesse daran haben z. B. sehr wahrscheinlich vorhandene Bauschäden aufzudecken, lieber hin und her diskutieren und abwälzen anstatt ganz einfach den Beweis zuzulassen, wird das vom Bund jahrzehntelang überwacht und überprüft, wer da Gelder abgreift für Wohnungsbau/abgegriffen hat und wie sich diese Wohnräume jahrzehntelang entwickelt haben? Wie viele schwere Mängel vorliegen und ob effektiv das abgestellt wurde oder das Unternehmen gar kein Interesse daran hat-aber weiter Gelder abgreift beispielsweise? Wo ist die Wohnungsaufsicht Schleswig-Holstein, unabhängig und unparteiisch? Wo kann man solche Häuser/Wohnungen unabhängig vom Wohnungsunternehmen melden? Damit effektiv gehandelt und geprüft wird. Ohne dass ein Opfer umständlich zeitverzögernd kostenriskierend beweisen muss.
Sehr geehrter Herr M.,
wenn ich Ihre Anfrage richtig verstehe, so wünschen Sie sich Antworten auf die folgenden drei Fragen:
- Werden Unternehmen, welche Wohnungsbauförderungsmittel erhalten haben, langjährig überprüft, ob diese die gebauten Gebäude instand halten?
- Ist die Wohnungsaufsicht Schleswig-Holsteins unabhängig und unparteiisch?
- Welche Meldestellen gibt es für vernachlässigte Häuser und Wohnungen unabhängig von den zuständigen Wohnungsunternehmen?
Auf diese Fragen möchte ich im Folgenden eingehen. Da die Antworten auf die erste und dritte Frage verweisen, beginne ich mit der zweiten Frage. Es gibt zwei Organisationen, welche sich mit der Wohnungsaufsicht in Schleswig-Holstein befassen. Das sind einerseits die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Hansestadt Lübeck. Diese stellen eine Bauaufsichtsbehörde nach §57 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein. Dort in Absatz 1 ist dargestellt, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter (nämlich die Landesbehörde, Landrätinnen und Landräte, sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister), sich ihrerseits Fachpersonal (nach Absatz 3 §57 LBO) ernennen. Für das Fachpersonal gilt, dass es entweder einen Hochschulabschluss im Bauwesen oder die Befähigung zum Richteramt erworben haben muss. Für die erste Organisation ist damit festzuhalten, dass sie im Rahmen der demokratischen Möglichkeiten unabhängig und unparteiisch, sowie vor Ort gewählt ist und durch Fachpersonal ergänzt wird.
Als zweite Organisation wäre auch der zuständige Mieterverein vor Ort zu nennen. Dieser beschäftigt sich vor Allem mit den Rechten von Mieterinnen und Mietern und setzt sich für diese gemeinsam mit anderen Vereinen und der örtlichen Politik ein. Selbstsprechend ist dieser Verein weder unabhängig, noch unparteiisch, da er sich ja genau für die Interessen einer Gruppe (nämlich der Mieterinnen und Mieter) einsetzt.
Ebenfalls § 57 Absatz 1 stellt klar fest: "Für den Vollzug des Gesetzes sowie […] die […] Instandhaltung von Anlagen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist." Somit ist auf ihre erste Frage klar zu antworten: Alle Unternehmen, nicht nur die, welche Wohnungsbauförderungsmittel erhalten haben, werden von den Bauaufsichtsbehörden im Rahmen derer Pflichten überprüft.
Abschließend verweise ich Sie gerne im Hinblick auf die dritte Frage auf folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
1. Die Bauaufsicht der Hansestadt Lübeck:
Kleiner Bauhof 11
23552 Lübeck
Telefon
+49 451 115
bauaufsicht@luebeck.de
info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Telefonzeiten:
Montag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
2. Den obengenannten Mieterverein Lübecks:
Mieterverein Lübeck e.V.
Mühlenstraße 28
23552 Lübeck
Telefon 0451/ 7 12 27
Telefax 0451/ 7 38 60
(Außenstellen: Eutin, Bad Oldesloe, Ahrensburg und Mölln)
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.