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Silke Launert
CSU
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Frage von Manfred G. •

Was halten Sie von der Festlegung der Wohnfläche für alle Beteiligten durch den Bauherrn am Ende der Bauphase?

Sehr geehrte Frau Dr. Launert,

seit Jahren ist bekannt, dass die Quadratmeterangaben in vielen Bauträgerverträgen und damit auch in Mietverträgen nicht stimmen, was zu einem falschen Kaufpreis und zu einer falschen Kostenumlage beim Käufer und Mieter führt. Seit 2019 gibt es den Vorschlag die tatsächliche Wohnfläche vom Verkäufer / Bauherrn für Grundbuchamt, Käufer, Mieter, Hausverwaltung und dessen Dienstleister für die Betriebskostenabrechnung ermitteln zu lassen. Wird die falsche Angabe im Nachhinein festgestellt, muss der Bewohner ein Recht auf Korrektur haben. Einstimmigkeit der Eigentümer darf nicht Voraussetzung sein. Warum ist das keine Lösung für Sie und ihre Partei? Eine WEG / GdWE ist keine Wohnanlage im kommunalen Wohnungsbau! Hier treffen sich Menschen nach Fertigstellung des Gebäudes, die in der Regel erstmals lernen, demokratisch eine Wohnanlage zu verwalten und zu erhalten. Wegen deren Unerfahrenheit, muss es Aufgabe der Politik sein, erkennbare Mängel vorab abzuwenden.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr G.

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewandt haben. Bitte beachten Sie, dass ich als Bundestagsabgeordnete keine individuelle Rechtsberatung anbieten darf. Generell kann bei Mängeln, die nach dem Kauf einer Immobilie auftreten, wie bspw. die Abweichung der Wohnfläche, eine Sachmängelhaftung rechtlich geltend gemacht werden. Daher empfehle ich Ihnen, einen Anwalt oder eine Anwältin vor Ort zu konsultieren.

Es ist oft schwierig, Mängel, die während des Baus entstehen und erst danach auffallen, durch Gesetze im Voraus zu verhindern oder zu verringern. Eine interessante Idee wäre jedoch, eine Überprüfung nach Abschluss des Bauvorhabens verpflichtend vorzuschreiben. Ich werde dieses Thema gerne an meine zuständigen Kolleginnen und Kollegen weitergeben.

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