Warum haben sie dem Koalitionsvertrag zugestimmt, der künftig bei Themen, die der Landesregierung nicht passen, Bürgerbegehren schlicht verbietet?
https://sh-gruene.de/wp-content/uploads/2022/06/Koalitionsvertrag-2022-2027_.pdf
Seite 82 bis 84: Bürgerbegehren
Seite 84, unten: Generalklausel, die jeden Grund zulässt Bürgerbegehren zu verbieten.
Das fühlt sich an wie wie das Gegenteil einer Demokratie (ohne Bürgerbeteiligung).
Welchen Grund hat ihre Zustimmung die Bürgerbeteiligung zu verhindern?
Sehr geehrter Alexander S.,
wie sie im Koalitionsvertrag auf Seite 83 nachlesen können, sind Bürgerbegehren keineswegs verboten worden. Tatsächlich sind die erforderlichen Stimmenzahlen angehoben und die Fristen verkürzt worden. Diese Änderung war kein Grünes Anliegen, sondern ein Kompromiss mit unserem Koalitionspartner CDU, der sich sogar eine deutlich weiter gehende Veränderung gewünscht hätte.
Dass diese Neuregelung Bürgerbegehren weder verbietet noch verhindert, können Sie aktuell am Bürgerbegehren zur Wiederherstellung der bisherigen Regeln für Bürgerbegehren sehen, das ich mit Wohlwollen beobachte.
Die von Ihnen angesprochene „Generalklausel“ betrifft nicht „Themen, die der Landesregierung nicht passen“, sondern gilt lediglich für Versorgungsprojekte und Klimaschutzmaßnahmen von landes- oder bundesweiter Bedeutung. Dieser Passus soll vor allem Verzögerungen beim Bau von Stromtrassen oder Bahnlinien vermeiden. Die tatsächlichen Verzögerungen beim Bau von Energieinfrastruktur sind sicherlich nicht durch ein Übermaß an Bürgerbegehren verursacht, aber diese Generalklausel ist aus Grüner Sicht inhaltlich vertretbar.
Danke für Ihr Interesse, mit freundlichen Grüßen
Silke Backsen