Nutztiere in Deutschland brauchen mehr Luft, mehr Licht und mehr Platz und Auslauf bzw. Weidegang als bisher. Die Haltungsbedingungen müssen den Tieren angepasst werden und nicht umgekehrt.
Die Bundeswehr hat sich immer an die Regeln des Kriegsvölkerrechts gehalten und wird das auch in der Zukunft tun. Der Einsatz von Waffen unterliegt stets dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der Schutz von Zivilisten spielt dabei eine große Rolle.
Es steht für mich außer Frage, dass eine grundlegendere Wahlrechtsreform notwendig ist, um ein dauerhaft übergroßen Bundestag zu vermeiden. Eine solche Reform wollen wir gemeinsam mit den anderen Parteien in der jetzt anstehenden Legislaturperiode umsetzen.
Im Kern geht es für mich dabei letztlich darum, wie wir den bestmöglichsten Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten in ihren gefährlichen Auslandseinsätzen sicherstellen können. Für diesen Zweck erachte ich den Einsatz von bewaffneten Drohnen grundsätzlich für sinnvoll.
Wie bereits in meiner ersten Antwort an Sie bezüglich des Entwicklungsstandes des Future Combat Air Systems erläutert, steht dieser noch ganz am Anfang. Bisher wurden weder Produktions- noch Kaufzusagen für das System gemacht und es ist auch nicht zu erwarten, dass dies in den nächsten Jahren passieren wird.
Den Einsatz vollautomatisierter Systeme lehnen wir grundsätzlich ab! Auch bei FCAS muss die letztendliche Entscheidung zum Einsatz von Waffen durch einen Menschen erfolgen.