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Siemtje Möller
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Frage von Sebastian H. •

Warum bekommt die Ukraine keine aufgerüsteten Leopard 2 Panzer?

Sehr geehrte Frau Möller, der Leopard ist weltweit, auch in Kriegsgebieten im Einsatz z.B. in der türkischen Armee auf syrischem und irakischem Territorium, u.a. gegen die YPG. Mittlerweile steht seit dieser Woche mit dem KF51 den NATO-Staaten ein Kampfpanzer zum Kauf zur Verfügung, die selbst modernste Versionen des Leopard2, AV6 und AV7+ alt aussehen lassen.
Wird die SPD-Fraktion vor diesem Hintergrund der Freigabe der Kampfpanzer vom Typ 2A4 aus Spanien oder 2A2 aus Polen bzw. höherer in Stand gesetzte Versionen für die Ukraine zustimmen?
Der Abnutzungskrieg im Donbas mit Panzern und schwerer Artillerie sowie die gescheiterten Operationen der russichen Schwarzmeerflotte widersprechen ja sehr deutlich einem interkontinentalen Raketenangriff Russlands auf die EU, weil die Ukraine ein anderes, westliches Waffensystem auf ihrem Territorium einsetzt. Anders gefragt, wie kann man einen Agressor, der um jeden Meter kämpft, provizieren? Das ist doch ein semantischer Widerspruch.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht, auf die ich gerne reagieren möchte. 

Der durch Präsident Putin befohlene brutale und durch nichts zu rechtfertigende Angriff Russlands auf die Ukraine hat sowohl die europäische wie auch die weltweite Friedensordnung ins Wanken gebracht. Russland hat gewaltsam das Völkerrecht gebrochen. Dieser Krieg markiert eine Zeitenwende, die auch in unserer Politik für unser Land neue Antworten erfordert.

Es bedeutet zum einen, dass wir eine leistungsfähige und fortschrittliche Bundeswehr brauchen, die so ausgestattet ist, dass sie ihren Kernauftrag – die Landes- und Bündnisverteidigung – auch im Lichte der neuen Bedrohungslage voll erfüllen kann. Aus diesem Grund haben wir uns in der Regierungskoalition unter der Führung von Bundeskanzler Olaf Scholz dazu entschieden, ein 100 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für die Bundeswehr auf den Weg zu bringen.

Zum anderen gilt, dass Putins Krieg gegen die Ukraine auch ein Krieg gegen Recht, Sicherheit, Freiheit und Demokratie ist. Russland darf diesen Krieg nicht gewinnen. Mit großer Entschlossenheit und Beharrlichkeit stehen wir deshalb der Ukraine und ihren Menschen bei. Wir handeln in enger Abstimmung mit unseren internationalen und europäischen Partnern, um die Ukraine zu unterstützen. Neben verschiedensten Sanktionspaketen gegen Russland zählt dazu auch die Lieferung von militärischem Gerät an die Ukraine. Dazu haben wir der Ukraine tausende Boden-Luft-Raketen, Panzerfäuste, Panzerabwehrminen, Maschinengewehre und Handgranaten geliefert, neben weiteren vielen Millionen Schuss Munition – dies ist auch in der veröffentlichten Aufstellungsliste der Bundesregierung nachvollziehbar (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514). Derzeit läuft die Ausbildung ukrainischer Soldaten an der Panzerhaubitze 2000 und am Flugabwehrkanonenpanzer Gepard, bevor diese zeitnah an die Ukraine ausgeliefert werden. Dazu hat die Bundesregierung jüngst entschieden, der Ukraine IRIS-T Flugabwehrsysteme, ein modernes Ortungsradar und MARS II Mehrfachraketenwerfer zu liefern.

Allerdings hat bis zum jetzigen Zeitpunkt kein NATO-Mitgliedsstaat Kampf- oder Schützenpanzer westlicher Bauart an die Ukraine geliefert. Bei diesen Waffenlieferungen wird es keine deutschen Alleingänge und kein deutsches Vorpreschen geben und wir werden auch weiterhin alle Entscheidungen diesbezüglich eng mit unseren Bündnispartnern abstimmen.

Die von Ihnen angesprochene Entscheidung über die Genehmigung eines sogenannten Re-Exports (Weitergabe von vormals aus Deutschland gelieferten Rüstungsgütern durch Drittstaaten wie bspw. Spanien an die Ukraine) wird bei Kriegswaffen zunächst im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorbereitet. Sie wird dann im Bundesssicherheitsrat beraten und beschieden. Da es sich beim Bundessicherheitsrat um ein Kontroll- und Koordinationsgremium der Bundesregierung handelt, besteht keine unmittelbare Beteiligung der Fraktionen im Deutschen Bundestag – also auch der SPD-Fraktion – am Genehmigungsvorgang. 

Mit freundlichen Grüßen

Siemtje Möller

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