Sollen Soldat*Innen als Ehrenamtler mit der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“ ebenfalls ausgezeichnet werden?
Sehr geehrte Frau Möller,
mein KpChef will mich nicht mit der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“ auszeichnen, da begründete Ausnahmefälle nur bei den geleisteten Einsatztage zulässig seien. Eine ehrenamtliche Fluthelfertätigkeit der Soldat*Innen sei vom Erlass nicht erfasst. Eine Auszeichnung sei daher nicht möglich. Wie ich höre soll es einigen anderen Kamerad*Innen ähnlich wie mir gehen.
Ich fühle mich im Verhältnis zu ehrenamtlichen Kräften wie Feuerwehr, DRK, THW etc. diskriminiert. THW-Kräfte haben zum Beispiel ein Coin erhalten und wurden mit Landesmedaillen und mit der Einsatzmedaille "Fluthilfe 2021" ausgezeichnet. Es fühlt sich leider so an das mit zweierlei Maß gemessen wird.
Wie ist Ihre Meinung dazu? Warum sollen Soldat*Innen als Ehrenamtler nicht mit der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“ ausgezeichnet werden? Setzen Sie sich auch für diese Soldat*Innen ein?
Sehr geehrter Herr L.
vielen Dank für Ihre Frage zur Verleihung der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“, die ich gerne beantworten möchte.
Die Flutkatastrophe im Jahr 2021 war ein verheerendes und einschneidendes Ereignis, das leider vielen Menschen das Leben gekostet hat. Umso dankbarer bin ich den zahlreichen Helferinnen und Helfern, die vor Ort Unglaubliches geleistet und noch Schlimmeres verhindert haben. Als Zeichen der besonderen Anerkennung für ihre Leistung kann Angehörigen des THW, der Bundespolizei, der Bundeswehr und weiteren Institutionen deshalb die Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“ verliehen werden.
Der Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille Fluthilfe beinhaltet, dass auch Angehörige der Bundeswehr diese Auszeichnung erhalten können. Vorschlagsberechtigt sind bei Soldatinnen und Soldaten die nächsten Disziplinarvorgesetzten, bei zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die vergleichbaren Vorgesetzten. Die Medaille wird für mindestens einen ganztägigen Einsatz im Hochwasser- und Flutkatastrophengebiet in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen sowie in Bayern oder Sachsen verliehen. Ausdrücklich betonen möchte ich dabei, dass in begründeten Ausnahmefällen Abweichungen möglich sind und in Zweifelsfällen wohlwollend verfahren werden soll.
Eine andere Möglichkeit besteht außerdem darin, sich an die Staatskanzlei in NRW zu wenden, die ebenfalls Vorschläge für die Ehrung entgegennimmt.
Dort können Vorschläge eingereicht werden, die dann geprüft werden. Nachfolgend die Erreichbarkeit der zuständigen Referatsleiterin in der Staatskanzlei, sofern Sie Vorschläge einreichen oder weitere Informationen haben möchten:
Frau Heidi Müller, Referatsleiterin I 5 „Bundesverdienstorden, Auszeichnungen, Ehrenamt“
Postanschrift: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf, Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
https://www.land.nrw/orden-preise-ehrenzeichen
Konkrete Vorschläge können Sie auch direkt per Mail an die Staatskanzlei richten: ordensanregungen@stk.nrw.de
Lassen Sie mich Ihnen abschließend versichern, dass ich größte Hochachtung vor den vielen Soldatinnen und Soldaten habe, die in ihrer Freizeit ehrenamtlich großartige Hilfe bei den betroffenen Menschen vor Ort geleistet haben!
Mit freundlichen Grüßen
Siemtje Möller