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Siemtje Möller
SPD
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Frage von Elena K. •

Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD

Sehr geehrte Frau Möller,

sofern es überhaupt noch zu einer Abstimmung über den Antrag zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD kommen sollte: Stimmen Sie dem Antrag zu? Und wenn nicht: Welche Gründe können Sie mir dafür nennen?

Wie möchte die SPD der AfD in Zukunft politisch begegnen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich teile Ihre Sorge über die zunehmende Radikalisierung der AfD und finde es unerträglich, wie die AFD mit ihrer in großen Teilen rechtsextremen und menschenfeindlichen Rhetorik und Programmatik unsere Gesellschaft vergiftet und unser Land schwächt. Ich wäre unendlich erleichtert, wenn es möglich wäre, diesem schon jetzt mit einem Verbot dieser Partei, die ein Hort für Rechtsextremisten, Russlandfreunde, Verschwörungstheoretiker und auch für Holocaust- Verharmloser und -Leugner ist, ein Ende zu bereiten. 

Unser Grundgesetz stellt mit Artikel 21 Absatz 2 das Parteiverbotsverfahren als Instrument der wehrhaften Demokratie bereit. Es ermöglicht das Verbot von Parteien, deren Ziele und Verhalten darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen eines Parteiverbots – wie der Auflösung der Partei und dem Verlust von Mandaten – hat das Verfahren jedoch hohe rechtliche Hürden. Nicht bloß verfassungswidrige Äußerungen, sondern ein planvolles Vorgehen mit Erfolgsaussichten, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, müssen nachgewiesen werden. 

Ein Parteiverbotsverfahren setzt daher eine umfassende und detaillierte Beweissammlung voraus. Diese Beweise müssen durch die zuständigen Behörden – insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz – erhoben und ausgewertet werden. Dies ist ein langwieriger Prozess. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht selbst würde nach bisherigen Erfahrungen mindestens eineinhalb Jahre dauern. Eine Antragsschrift, die den hohen Anforderungen an Begründung und Beweisführung gerecht wird, kann nicht in wenigen Wochen erstellt werden. Da der Bundestag in wenigen Wochen neu gewählt wird, ist es unrealistisch, dass ein solcher Antrag noch in dieser Wahlperiode beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden könnte.

Mit Zusammentreten des neuen Bundestages tritt die Diskontinuität ein: Alle Anträge, die nicht bis zum Ende der Wahlperiode abgeschlossen sind, verlieren ihre Gültigkeit. Der Beschluss einen Antrag auf ein Parteiverbot zu stellen, genügt nicht. Die Umsetzung des Beschlusses müsste noch vor Zusammentritt des neuen Bundestages durch Einreichung einer umfassend begründeten Antragsschrift beim Bundesverfassungsgericht umgesetzt werden. Der Beschluss hat sonst keinerlei bindende Wirkung für den neu gewählten Bundestag. Damit läuft ein Antrag zum jetzigen Zeitpunkt schlichtweg der Gefahr zu verpuffen und über reine Symbolik hinaus nicht zu wirken. 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als Verdachtsfall und nutzt hierzu auch nachrichtendienstliche Mittel. Diese Beobachtungen sind entscheidend, um ein fundiertes Verfahren zu ermöglichen. Solange die Auswertung dieser Erkenntnisse nicht abgeschlossen ist, wäre ein Antrag verfrüht und würde die Erfolgsaussichten eines möglichen Verbots gefährden.

Deshalb plädiere ich dafür, die Beweissammlung fortzusetzen und die Erkenntnisse in der nächsten Wahlperiode gründlich zu prüfen, um dann ein geordnetes Verfahren einzuleiten, welches hoffentlich das Verbot der AfD zur Folge hat. Für mich bleibt klar, dass diese Partei eine Gefahr für unsere Demokratie und damit für unser Land darstellt und deshalb verboten werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Siemtje Möller

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