Sie erwägen, bei der Abstimmung für bewaffnete Drohnen zu stimmen? Können sie das Einsatzkonzept der bewaffneten Drohnen kontrollieren?
Wie wollen Sie es verantworten, dass immense Geldbeträge für die Bewaffnung von Drohnen ausgegeben werden müssten, dass trotz ihres Einsatzes im Afghanistankrieg tausende Soldaten getötet, viele schwer verletzt und traumatisiert wurden, die Belastungen der Zivilbevölkerung in den betroffenen Regionen durch die Tötungen von Zivilisten und die ständigen Bedrohungen unabsehbar sind, und diese Gelder nicht für die dringend erforderlichen Transformationen zur Eingrenzung des Klimawandels und zu finanziellen Hilfen für die besonders vom Klimawandel betroffenen Ländern eingesetzt werden? Diese sind gerade auf dem Klimagipfel diesen Ländern nicht gewährt worden.
Liebe Frau Ursula H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Der Einsatz bewaffneter Streitkräfte muss also vom Parlament mandatiert werden. Das bringt eine hohe Verantwortung mit sich, derer wir uns als Parlamentarier bewusst sind. Dazu gehören auch strenge und nachvollziehbare Einsatzregeln, wie bei allen Einsätzen der Bundeswehr.
Auch wenn es derzeit nicht zur Abstimmung auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags steht: Mit dem Thema der Bewaffnung von Drohnen bzw. von unbemannten Luftfahrzeugen habe ich mich in den letzten Jahren lange auseinandergesetzt und bin zu dem Schluss gekommen, dass unsere Soldatinnen und Soldaten in ihren gefährlichen Auslandseinsätzen bestmöglich geschützt werden müssen. Für diesen Zweck erachte ich den Einsatz von bewaffneten Drohnen grundsätzlich für sinnvoll.
In den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Bündnis 90 / Grünen und FDP bestand in dieser Frage auch grundlegend Einigkeit. Im für diese Legislaturperiode gültigen Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien auf die folgende Vereinbarung geeinigt und verpflichtet:
„Bewaffnete Drohnen können zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen. Unter verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten werden wir daher die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode ermöglichen. Bei ihrem Einsatz gelten die Regeln des Völkerrechts, extralegale Tötungen – auch durch Drohnen – lehnen wir ab.“
Als Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Verteidigung werde ich dieses Verfahren konstruktiv begleiten und vorantreiben. Wichtig beim Thema Drohnen ist in jedem Falle, dass der mögliche Einsatz bewaffneter Drohnen strengen und verbindlichen Kriterien unterliegt. Dazu gehört in erster Linie, dass die bewaffneten Drohnen immer von einem Menschen gesteuert werden müssen, der sich im jeweiligen Einsatzland bzw. Einsatzgebiet befindet. Vollautomatische bewaffnete Drohnensysteme lehne ich ebenso wie extralegale Tötungen ausdrücklich ab. Um großmöglichste Transparenz über den Einsatz von bewaffneten Drohnen zu schaffen, muss zudem ein verbindliches Einsatzkonzept erstellt und dem Parlament offengelegt werden. Aus selbigem Grund sollte der Einsatz bewaffneter Drohnen außerdem explizit im jeweiligen Bundeswehrmandat festgeschrieben sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Siemtje Möller