Ich frage an, ob Sie noch auf meine beiden Frage eingehen werden? Mich interessiert auch weiterhin Ihre Meinung zu meiner skizzierten Problematik.
Sehr geehrte Frau Möller,
in meiner schriftlichen Anfrage vom 21.07.2023 habe ich Ihnen meine Problematik bzgl. der fehlenden Möglichkeit einer Auszeichnung mit der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“ mitgeteilt. So sollen ehrenamtliche Fluthelfertätigkeiten der Soldat*Innen vom Erlass nicht erfasst sein. Eine Auszeichnung als Ausnahmefall soll laut meinem KpChef nicht möglich sein.
In der gleichen Anfrage habe ich konkret nach Ihrer Meinung zu meiner Problematik gefragt. Auch habe ich gefragt, warum Soldat*Innen als Ehrenamtler nicht mit der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“ ausgezeichnet werden sollen? Und ob Sie sich auch für diese Soldat*Innen einsetzen?
Ich frage daher an, ob Sie noch auf meine beiden Frage eingehen werden? Mich interessiert auch weiterhin Ihre Meinung zu meiner skizzierten Problematik.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bereits in meiner ersten Antwort habe ich deutlich gemacht, dass prinzipiell auch Soldat:innen, die ehrenamtlich bei den Aufräumarbeiten geholfen haben, eine Auszeichnung mit der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“ erhalten können, sofern die im Erlass genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Außerdem habe ich betont, dass in begründeten Ausnahmefällen Abweichungen möglich sind und in Zweifelsfällen wohlwollend verfahren werden soll. Entsprechend unterstütze ich die Forderung von Soldat:innen, die ehrenamtlich großartige Hilfe nach der verheerenden Flutkatastrophe geleistet haben, mit der Einsatzmedaille ausgezeichnet zu werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Siemtje Möller