Frage an Siemtje Möller von Hans W. bezüglich Bundestag
...was genau unternehmen Sie derzeit, damit die Zahl der Parlamentssitze im Bundestag auf die gesetzlich vorgegebene Anzahl reduziert wird und zwar noch in dieser Legislaturperiode?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Deutsche Bundestag ist als gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger das Herz unserer parlamentarischen Demokratie. Hier werden die zentralen gesellschaftlichen Debatten geführt, Gesetze beraten und beschlossen, der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt und die Regierung kontrolliert. Die SPD-Bundestagsfraktion will sicherstellen, dass der Bundestag diese Aufgaben auch in Zukunft optimal erfüllen kann.
Das Gesetz sieht für den Bundestag eine Regelgröße von 598 Mandaten vor. Bei der nächsten Wahl könnten es nach dem aktuell geltenden Bundestagswahlrecht wegen Überhang- und Ausgleichsmandaten über 800 Mandate werden. Der Bundestag könnte dadurch an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit stoßen. Deshalb haben meine KollegInnen der SPD-Fraktion und ich auf die Reformierung des Wahlrechts gedrängt.
Da in dieser Legislaturperiode die interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Wahlrechtsreform und Verkleinerung des Bundestages unter Leitung von Bundestagspräsident Schäuble leider ohne Erfolg geblieben ist, haben wir als SPD-Bundestagsfraktion nun einen neuen Kompromissvorschlag entwickelt: Mit einem zweistufigen Brückenmodell soll einer weiteren Vergrößerung des Bundestages entgegenwirkt und der Weg für eine nachhaltige Wahlrechtsreform vorbereitet werden.
Gestern Abend hat sich der Koalitionsausschuss auf das von der SPD vorgeschlagene zweistufige Brückenmodell geeinigt. Die Zahl der Wahlkreise für die Bundestagswahl 2021 werden demnach bei 299 belassen und dann in einem zweiten Schritt zur Bundestagswahl 2025 auf 280 verringert. Zudem sollen schon im kommenden Jahr die Überhangmandate einer Partei teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Dabei soll eine ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate auf die Bundesländer gewährleistet werden. Um ein Überschreiten der Regelgröße von 598 Sitzen im Bundestag zu vermeiden, sollen bis zu drei Überhangmandate nicht mehr durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.
Dieser Kompromiss ermöglicht es uns ein weiteres Anschwellen des Bundestages zu vermeiden sowie die Arbeits- und Handlungsfähigkeit des Hauses zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Siemtje Möller