Frage an Siemtje Möller von Klaus-Rainer B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Möller,
der Bundesgesundheitsminister hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Widerspruchslösung für Organspenden vorsieht. Die mir bekannte Begründung sehe ich nicht als stichhaltig an, denn die Zahl der durchgeführten Organspenden ist von vielen Faktoren abhängig.
Die in meinen Augen relevante Zahl wäre, in wieviel Fällen eine Organspende nicht durchgeführt werden konnte, weil das nötige Einverständnis nicht vorlag, weil kein Spenderausweis und kein Angehöriger zu finden war.
In diese Zahl dürfen nicht die potenziellen Organspenden eingehen, die aufgrund Widerspruchs nicht durchgeführt werden konnten.
Ich möchte Sie bitten, den Gesundheitsminister aufzufordern, diese Zahl zu veröffentlichen, damit eine Bewertung seines Gesetzesentwurfes möglich ist.
Ich persönlich neige zurzeit dazu, im Falle der Widerspruchslösung meinen Spenderausweis zu vernichten und Widerspruch einzulegen, da ich mit dieser unbegründeten Zwangsmaßnahme nicht einverstanden bin.
Mi freundlichen Grüßen
K. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das Interesse am Thema Organspende, das uns alle angeht. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) versterben in Deutschland leider pro Tag durchschnittlich drei Personen, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen, aber aufgrund zu niedriger Spenderzahlen kein Organ erhalten. Wir haben hier also eindeutig Handlungsbedarf.
Ihre Skepsis kann ich verstehen. Denn wie höhere Spenderzahlen am besten zu erreichen sind, ist umstritten. Im Bundestag wurden dazu zwei jeweils überfraktionelle Vorschläge erarbeitet. Einerseits der Vorschlag zur Einführung einer doppelten Widerspruchslösung, bei der die Menschen nach ihrem Tod automatisch Organspender wären, wenn sie dem nicht vorher widersprechen. Befürworter dieser Regelung erhoffen sich eine deutliche Steigerung der Spenderzahlen, da niemand mehr um die Beantwortung der Frage nach der eigenen Spendenbereitschaft herumkommen würde. Den Gegnern geht die Widerspruchslösung zu weit und sie setzen mit ihrem Gegenvorschlag stattdessen auf die freiwillige Aufnahme in ein bundesweites Organspenderegister sowie regelmäßige Information und gezielte Ansprache der Bürgerinnen und Bürger.
Voraussichtlich werden beide Gesetzesentwürfe Ende Juni in erster Lesung im Bundestag eingebracht und anschließend gemäß des üblichen Verfahrens zur Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Ab Herbst würden sie dann in zweiter und dritter Lesung final im Bundestagsplenum behandelt. Aufgrund der großen Sensibilität des Themas werden die Abgeordneten dabei frei nach ihrem Gewissen und unabhängig von Fraktionslinien abstimmen. Meine Entscheidung werde ich mir nicht leicht machen und die beiden Gesetzesentwürfe sehr sorgfältig prüfen und abwägen.
Herzliche Grüße
Siemtje Möller