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Siemtje Möller
SPD
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Frage von Annemarie C. •

Frage an Siemtje Möller von Annemarie C. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Möller,
ich bin Finanzbeamtin und habe etwa 10 Jahre pausiert, um meine 3 Kinder aufzuziehen. Jetzt, da ich 4 Jahre vor meiner Pensionierung stehe, beschäftigt mich eine große Ungerechtigkeit unserer Gesetzgebung. Ich muß länger arbeiten als meine kinderlosen Kollegen und erhalte obendrei noch eine reduzierte Pension. Wie stehen sie dazu, und was gedenken sie diesbezüglich zu verändern?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau C.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage.

Mit dem 1. Juli 2014 ist das Rentenpaket in Kraft getreten. Nach Jahren mit Einsparungen und Kürzungen, werden nun Lebensleistung und langjährige Beitragszahlungen in die Rente anerkannt und besser honoriert. Abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren: Jeder und jede kann ohne Abschläge in Rente gehen, wenn er oder sie 45 Pflichtbeitragsjahre auf seinem Rentenkonto hat. Vorübergehende Arbeitslosigkeit, Pflegezeiten und Kindererziehung werden anerkannt, dafür hat sich die SPD stark gemacht. Zudem wurde die Mütterrente gestärkt. Mütter deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen pro Kind nun zwei Jahre (statt bisher einem) als Kindererziehungszeit angerechnet.

Auch Beamte haben die Möglichkeit nach 40 Jahren im aktiven Dienst, Kindererziehungszeiten von bis zu 10 Jahren werden hierbei angerechnet. Das müsste doch auch in Ihrem Fall gelten, oder nicht? Die gesetzlichen Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) sehen folgendes zur Pensionierung vor:

„Zudem darf keine Kürzung erfolgen, wenn der Beamte bei Eintreten in den Ruhestand das 63. Lebensjahr vollendet hat, er mindestens 40 Jahre im Dienst aktiv tätig war und er bereits eine bis zu zehnjährige Kindeserziehung nachweisen kann und das Eintreten in den Ruhestand nicht aufgrund einer Arbeitslosigkeit beruht.“

Eine Änderung dieser gesetzlichen Vorgaben des BeamtVG ist meiner Erkenntnis nach zurzeit nicht geplant.

Aber es zeigt sich, dass wir dafür sorgen müssen, dass Kinder kein Armutsrisiko und kein Nachteil sind. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, das Rückkehrrecht in Vollzeit und die flächendeckende, bedarfsorientierte Kinderbetreuung sind hier unsere Ziele. Zugleich sollen auch Alleinerziehende mehr unterstützt werden.

Ihren persönlichen Fall kann ich leider nicht bis ins kleinste Detail beurteilen. Natürlich ist es ungerecht, was Sie beschreiben, dass Frauen bzw. Eltern wie Sie und ich Kinder erziehen, Geld für die Fürsorge ausgeben und Einkommenseinbußen in Kauf nehmen. Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten ist deshalb sinnvoll, damit Kinder bekommen und aufzuziehen nicht einen doppelten finanziellen Nachteil in sich birgt.

Herzlich,

Ihre

Siemtje Möller

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