
(...) Zu a) Die Beutreuungsform Tagespflege hat in Bayern bereits seit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) im Jahr 2005 eine enorme Aufwertung erfahren. Tagespflege wird nun nach der gleichen Finanzsystematik wie die übrigen Kinderbetreuungseinrichtungen kindbezogen seitens des Staates gefördert, was insgesamt zu einer besseren Finanzausstattung der Tagespflegepersonen führt. (...)