
(...) Der Beamtenstatus der Lehrer ist ferner deshalb aufrecht zu erhalten, weil Kernbestandteile des sozialstaatlichen Bildungsauftrags über die beamtenrechtlichen Pflichten abgesichert werden müssen. Dazu zählt vor allem die Sicherung eines verlässlichen Schulangebots durch das nur für Beamte geltende Streikverbot sowie die Sicherung der pädagogischen Freiheit und die verantwortliche Wahrnehmung des öffentlichen Erziehungsauftrags. (...)