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Siegfried Schneider
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Frage von Markus H. •

Frage an Siegfried Schneider von Markus H. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Staatminister Schneider,

welche Gründe sprechen ihrer Ansicht nach dafür, Lehrer in das Beamtenverhältnis zu übernehmen ?

Mit freundlichen Grüßen
Markus Helmreich

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Helmreich,

Lehrkräfte an öffentlichen Schulen üben vor allem mit der Erteilung von mit öffentlichen Berechtigungen ausgestatteten Zeugnissen, mit der Vergabe von Noten im Vorfeld der Zeugniserteilung sowie mit der Durchsetzung der Schulordnung hoheitsrechtliche Befugnisse aus. Sie unterliegen damit dem Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 des Grundgesetzes und sind in der Regel in das Beamtenverhältnis zu berufen. Eine Beschäftigung von Lehrkräften im Angestelltenverhältnis an öffentlichen Schulen gibt es dann, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis – wenn die Lehrkraft zum Zeitpunkt der Einstellung z. B. älter als 45 Jahre ist – nicht vorliegen. Auch Art. 133 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Bayern bestimmt: "Die Lehrer an öffentlichen Schulen haben grundsätzlich die Rechte und Pflichten der Staatsbeamten."

Der Beamtenstatus der Lehrer ist ferner deshalb aufrecht zu erhalten, weil Kernbestandteile des sozialstaatlichen Bildungsauftrags über die beamtenrechtlichen Pflichten abgesichert werden müssen. Dazu zählt vor allem die Sicherung eines verlässlichen Schulangebots durch das nur für Beamte geltende Streikverbot sowie die Sicherung der pädagogischen Freiheit und die verantwortliche Wahrnehmung des öffentlichen Erziehungsauftrags.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Siegfried Schneider