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Siegfried Lorek
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Frage von Rainer L. •

Frage an Siegfried Lorek von Rainer L. bezüglich Finanzen

Warum wird die EU-Rente besteuert ? Diese Renten sind ja meist sowieso nicht üppig. Bei meiner Frau verschlingt die Steuer fast eine Monatsrente.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Es handelt sich um eine bundespolitische Fragestellung, zu der ich dennoch gerne antworte.

Die Besteuerung der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente, früher bezeichnet als Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente)) ist in § 22 Einkommenssteuergesetz beschrieben. Es wird hier nicht zwischen gesetzlichen und privaten Renten unterschieden.

Als die Besteuerung im Jahr 2005 eingeführt wurde, war nur die Hälfte einer Rente dem Steuergesetz unterworfen. Dieser Anteil steigt seither um zwei Prozent pro Jahr und liegt für 2016 bei 72 Prozent. Wenn im Jahr 2020 die 80 Prozent erreicht sind, findet jährlich nur noch eine Steigerung um ein Prozent statt. Im Jahr 2040 sind dann demnach 100 Prozent erreicht. Im Vergleich zur Regelung, die bis 2004 galt, spielt bei der neuen Regelung das Lebensalter des Rentenbeziehers keine Rolle mehr. Für die Höhe der Steuer ist ausschließlich das Lebensalter bei Renteneintritt von Bedeutung.

Wichtig ist der steuerfreie Anteil von 8.354 Euro pro Jahr. Sollte die Rente Ihrer Frau niedriger sein gehen Sie bitte auf das Finanzamt zu, damit sie korrekt berechnet und somit auch besteuert wird.

Herzliche Grüße

Siegfried Lorek

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