Sehr geehrter Herr Lorek, würden Sie sich bei der Landesregierung und generell für die Prüfung eines AfD-Verbots einsetzen? Vielen Dank im Voraus. MfG
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage und das damit verbundene Interesse an meiner politischen Arbeit.
Mit Blick auf ein mögliches Verbot der AfD möchte ich betonen, dass es in Deutschland sehr hohe verfassungsrechtliche Hürden für ein Parteiverbot gibt. Hierüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das ist ein wichtiger Schutz unserer Demokratie und unserer Grundrechte.
Ich halte es für richtig, dass der Verfassungsschutz die AfD beobachtet. Dies geschieht aber nicht aufgrund politischer Entscheidungen, sondern auf Basis von Erkenntnissen der Dienste. Diese Beobachtungen wurden bereits teilweise gerichtlich überprüft und deren Zulässigkeit bestätigt.
Ein Parteiverbot muss immer auf solchen Informationen beruhen und darf nicht politisch motiviert sein. Vor allem ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht dann am Ende des Verfahrens ein Parteienverbot ausspricht. Ein Scheitern eines Verbotsverfahrens wäre nach meiner Auffassung dramatisch. Deshalb ist die unabhängige Beobachtung durch den Verfassungsschutz jetzt der richtige Weg – auf Basis der erhobenen Erkenntnisse ist dann zu entscheiden.
Freundliche Grüße
Ihr Siegfried Lorek