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Sibylle Schmidt
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Frage von Peter L. •

Frage an Sibylle Schmidt von Peter L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Schmidt,

der Berliner Spitzenkandidat, Herr Pazderski, hatte einmal geäußert, dass die AfD zum Eigentum, auch im Wohnbereich ausgerichtet sei. Nun gibt es "Altbürger", die gar nicht mehr zum Wohneigentum zielen wollen, oder können. Sind Mieter in der Stadt Berlin nun bei der AfD der Unterschicht zugehörig, oder doch eine Gesellschaftsschicht, die in Ihrem Parteisinn nicht ausgeschlossen wird?

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Antwort von
AfD

Lieber P. L.,

es ist richtig, dass die AfD Wohneigentum fördern und ermöglichen will. Durch einen Relaunch der Eigenheimförderung. Diesmal bürokratiearm durch einen Wegfall der Grunderwerbssteuer für Familien. Durch Baugruppen. Durch Kredite an jedes Einkommen - die Wohnung dient dabei als Sicherheit. Durch Verkauf der Wohnungen staatlicher Wohnungsbaugesellschaften an ihre Mieter. Hierbei kann durch eine Art Mietkauf auch eine Wohnung als Spardose fungieren, die nur einige berufliche Jahre genutzt werden muss. Staatliche Wohnungsgesellschaften werden zu Genossenschaften, die Wohnungseigentum verkaufen und zurückkaufen, wenn Kreditraten nicht mehr bedient werden können. Wenn jemand wegziehen muss. Wenn jemand stirbt. Wenn sich eine Familie vergrößern oder verkleinern möchte. Dies ist ein staatliches und soziales Geschäftsmodell, um die finanzielle Situation einer Arbeitnehmerschicht zu verbessern. Ein gesellschaftlicher Aufstieg wird möglich durch konsequentes Sparen und die Instandhaltung der eigenen Wohnung. Wäre das nicht die geniale Umsetzung des 80er Jahre Slogans: Die Häuser denen, die darin wohnen?

In Deutschland gibt es über 40 Millionen Wohnungen. Es wird immer Mietwohnungen geben. Die Mietpreisbremse ist ein gutes Instrument. Mieten orientieren sich im besten Falle an Bau- und Renovierungskosten, Angebot und Nachfrage von innerstädtischen Lagen und Kiezen. Insbesondere die Renovierungsregelungen (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) und Schönheitsreparaturen sind immer noch nicht eindeutig geregelt. Wir erwarten mit Spannung die Revision beim BGH zum Urteil des Berliner Landgerichts vom 9. März 2017. (Az 67 S 7/17) Eine pragmatische Regelung wäre eine komplette Renovierung der gesamten Wohnung nach zehn Jahren durch den Vermieter, inklusive Ersatzwohnung bei 10% Mieterhöhung. Sie entfällt, wenn der Mieter nachweislich selber renoviert hat. Eine Renovierung nach Auszug sollte entfallen. Wer der Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, muss schwerwiegende Schäden und unachtsame Abnutzung ersetzen. So wären beide in der Pflicht. Wer bei Einzug renoviert, darf besenrein ausziehen. Dies wird auch Individualisten gerecht, welche Wohnungen schön gestalten. Umzüge bringen Berlin in Bewegung. Bestimmte Sinusmilieus entdecken neue Kieze und beleben sie mit ihrer Kreativität. Airbnb muss uneingeschränkt funktionieren wie in allen anderen Orten der Welt. Rentner können durch eine saubere, ordentliche Wohnung ihre Rente aufbessern, indem sie ein Zimmer an Studenten oder Touristen vermieten. Gute Gespräche und Impulse kommen zu Besuch. Vergleichen Sie Stimmung und Stadtbild zwischen dem pulsierenden touristischen Sommer 2015 und der Flüchtlingsstadt 2017. Eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen sollte nicht zu Lasten einer Instandhaltung gehen, die keine Mieterhöhung nach sich ziehen darf. Klare Vereinfachungen. Statt Wohnberechtigungsschein könnte jeder Mehrfamilienhausbesitzer verpflichtet werden, einer Familie unterhalb einer festzusetzenden Einkommensgrenze einen Mietvertrag zu geben. Das Zweckentfremdungsverbot muss zurückgenommen werden. Am Stadtrand gibt es genug Wohnraum. Steuern statt Strafen. Die Preise sind durch Flüchtlingszuzug und Einschränkungen von Airbnb und Co um ca. 10% zurückgegangen. Es muss nicht jede/r in den Innenstadtbezirken ein Zimmer finden.

Herzlichen Gruß

Sibylle Schmidt