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Sibylle Schmidt
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Frage von Horst G. •

Frage an Sibylle Schmidt von Horst G. bezüglich Gesundheit

Guten Tag!

Sie fordern die Eigenbedarfsregelung bei Drogen wieder auf Null zu setzen. D.H. jeglicher Besitz von Drogen (z.B. auch Cannabis) wäre demnach strafbar. So etwas ist doch garnicht mehr zeitgemäß. Sie würden dann ja aus 1/3 der Berliner Jugendlichen Straftäter machen. Das kann doch nicht Ihre Absicht sein? Oder doch?

Auf Ihre Antwort bin ich gespannt!

Beste Grüße

HG

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Antwort von
AfD

Lieber Horst,

bitte beachte auch die anderen vier Fragen und Antworten, die zu diesem brisanten Thema schon gestellt/gegeben wurden Hast du verlässliche Zahlen von Umfragen, wer an Mutproben wirklich teilgenommen hat? Drogen unterliegen keiner Willensentscheidung. Sie ergreifen über kurz oder lang Besitz vom Probanden. Je jünger die Jugendlichen sind, um so unfertiger ist das Gehirn entwickelt - mit erheblichen Auswirkungen und Spätfolgen. Jungen sind besonders gefährdet. Bis zum Alter von 25 Jahren sollten Drogen überhaupt nicht konsumiert werden. Zu neurologisch-chemischen Fragen des Drogenkonsums gibt P. D. M. J. aus Oranienburg medizinische Antworten. Der Spezialist für Fragen in Zusammenhang mit Drogenkonsum im Kinder- und Jugendalter ist P. D. m. R. T. in Hamburg.

Zeitnahe Sanktionen würde junge Menschen vor kognitiven Verlusten, Suchtjahren, Verelendung, Folgekrankheiten, verwirrten Unfällen und Tod bewahren. Ein Jugendlicher, der mit Drogen erwischt wird, sollte bereits in der ersten Verhandlung mit möglichen Folgen seines uneinsichtigen und von gefährlichen Substanzen bestimmten Handelns konfrontiert werden. Er könnte einige Wochen körperlicher Arbeit in der Pflege geistig verwirrter Suchtpatienten absolvieren. Ähnliches könnte auch bei jugendlichen Gewalttätern einen lehrreichen Bezug herstellen. Und zwar gleich beim ersten mal. Zum Beispiel durch Reinigungsarbeiten auf einer Station von Gewaltopfern. Rasen mähen an einem Altersheim von Sozialrentnern nach einem Handtaschenraub. Regale füllen im Supermarkt nach einem Diebstahl. Die überlastete Justiz beginnt mit Einstellung, Verwarnung, gemeinnützigen Stunden im Jugendzentrum, wo mit Underdog-Image sogar Nachahmungsrisiken entstehen. Danach geht es gleich los mit 6 Monaten Jugendarrest. Zwischen gefühlter Verharmlosung und gefährlicher Gruppendynamik in Jugendhaftanstalten könnte eine Auseinandersetzung mit den gesundheitlichen Folgen von Drogenkonsum lehrreich sein.

Herzlichen Gruß

Sibylle