Frage an Sibyll Klotz von Stefan G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Klotz,
ich bin wirklich stark am überlegen sie zu wählen, da sie m.E. die größten Aussichten haben die beiden Mitverursacher des Bankenskandals Herrn Diepgen (Ex-Bürgermeister) und Herrn Staffelt (ehem. Aufsichtsrat der Bankgesellschaft und damals heftiger Befürworter der Bankenpolitik) zu schlagen. Allerdings brauche ich noch drei Antworten von Ihnen, um mir entgültig sicher zu sein:
1.) Wie stehen Sie zur Risikoabschirmung der Bankgesellschaft?
2.) Wie stehen Sie zu direkter Demokratie?
3.) Könnte ich Sie vielleicht überzeugen sich doch für die Gebührenfreiheit des ganzen Studiums einzusetzten? Nur das Erststudium kann sehr misverständlich sein. Da nun alles auf Bachelor/Master umgestellt ist, kann es passieren, dass der Master, obwohl für die Berufsergreifung erforderlich, als Zweitstudium gewertet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Günther
12059 Berlin
Hallo Herr Günther,
das ist ja ein bißchen wie bei der Fee, nur dass es bei der drei Wünsche und nicht drei Fragen waren ...
Gern trage ich zu Ihrer Meinungsfindung bei und beantworte Ihre Fragen wie folgt:
1.) Wie stehen Sie zur Risikoabschirmung der Bankgesellschaft?
Ich habe im Abgeordnetenhaus gegen die Risikoabschirmung der Bankgesellschaft gestimmt, weil der Senat nicht glaubhaft darlegen konnte, dass die Risikoabschirmung die für die SteuerzahlerInnen preiswerteste Alternative ist, ja es nicht einmal geschafft hat, uns die verschiedenen Varianten aufzuteigen. Der Schaden, den die Bankgesellschaft für die BerlinerInnen erzeugt hat, ist sowohl politisch-moralisch aber auch finanziell enorm. Auch wenn der Gesamtumfang der Risikoabschirmung von 21,6 Milliarden Euro nicht erreicht wird, kann es doch ein zweistelliger Milliardenbetrag werden, der letztendlich als Schaden beim Land bleibt. Er ist in jedem Falle größer als die 3,73 Milliarden die der Senat und wahrscheinlich auch größer als die 6,1 Milliarden Euro, die die EU-Kommission geschätzt hat.
Im Moment geht es übrigens um die Abfindung der Fondszeichner und so manches erinnert mich an die Zeiten der Risikoabschirmung. Auch hier sind vom rot-roten Senat schon mal 2 Milliarden Euro Vorsorge in den Haushalt 2006/2007 eingestellt ohne dass klar ist, welches die für das Land günstigste Variante ist. Das reguläre Rückführen der Fonds oder eine Abfindung und wenn ja in welcher Höhe???
2.) Wie stehen Sie zu direkter Demokratie?
Ich stehe für mehr direkte Demokratie, d.h. mehr Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide. Manches ist diesbezüglich auf Bundesebene erreicht, z.B. das Informationsfreiheitsgesetz. Anderes wird erst möglich, wenn es dafür eine verfassungsändernde Mehrheit gibt, z.B. der Volksentscheid auf Bundesebene. In Berlin haben wir uns gemeinsam mit SPD, PDS und FDP auf Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Bezirken verständigt. Wobei wir uns dafür stark gemacht haben, die Hürden für direkte Demokratie möglichst niedrig zu halten. Das Ergebnis lässt sich sehen:
· Die Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, in allen Angelegenheiten eine Abstimmung herbeizuführen, die in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) fällt. Auch Bürgerentscheide zu Bebauungsplänen sind möglich. Grenzen setzt dabei nur das bundes- und landesgesetzliche Baurecht.
· Beim Einwohnerantrag, der ein Thema auf die Tagesordnung der BVV setzt, können auch diejenigen unterschreiben, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben.
· Mit einem Beteiligungsquorum von 15 Prozent haben auch Anliegen auf Kiezebene eine Chance, per Bürgerentscheid beschlossen zu werden. Wir wären gern auf 10 Prozent heruntergegangen, gegenüber der Senatsforderung eines Quorums von 20 Prozent ist das Ergebnis aber vertretbar.
Teil des Kompromisses ist auch eine Senkung des Wahlalters bei den Wahlen zur BVV. Wir wollten in den Bezirken die Wahlberechtigung auf 14 und die Wählbarkeit auf 16 Jahre zu senken. Die Senkung der Wahlberechtigung auf 16 ist ein Schritt in diese Richtung. Die Demokratisierung darf aber nicht auf Bezirksebene stehen bleiben. Auf Berliner Landesebene sind die Hürden für Volksentscheide weiterhin viel zu hoch.
3.) Könnte ich Sie vielleicht überzeugen sich doch für die Gebührenfreiheit des ganzen Studiums einzusetzten? Nur das Erststudium kann sehr missverständlich sein. Da nun alles auf Bachelor/Master umgestellt ist, kann es passieren, dass der Master, obwohl für die Berufsergreifung erforderlich, als Zweitstudium gewertet wird.
Eine Gebührenfreiheit für das gesamte Studium könnte ich Ihnen vielleicht als meine private Meinung kundtun - sie steht aber nicht im Wahlprogramm. Und natürlich ist mit Erststudium nicht nur der Master gemeint, sondern das Erststudium bis zum Diplom, Magister oder Master bzw. einem entsprechenden Abschluss soll gebührenfrei bleiben. Was allerdings mit Gebühren belegt werden kann, ist das Langzeitstudium bzw. das Zweit- oder Drittstudium. Darüber hinaus wollen die Grünen das Bafög zu einer elternunabhängigen Leistung weiterentwickeln.
Viele Grüße Sibyll Klotz