Frage an Seyran Papo von Kesban F. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Papo,
das Bildungsministerium hat unter schwarz-rot den inklusiven Unterricht an Grundschulen beschlossen. Schüler/innen sollen nun - trozt Auffälligkeiten im Sprachbereich oder sozialem Umgang - mit "normalen Kindern beschult werden.
Nun meine Fragen:
1. Halten Sie die momentane Regelung der Förderrichtlinien von Sonderschulpädagogen für ausreichend und
2. wie stehen Sie zur momentanen Regelung zur Feststellung des Förderbedarfs?
Mit der Bitte um eine zeitnahe Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Kesban Firat
Sehr geehrte Frau Kesban Firat,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte:
Jeder Mensch hat das Recht auf eine bestmögliche Bildung - unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Elternhaus, ihren unterschiedlichen Fähigkeiten, ihrem kulturellen oder sozialen Hintergrund, von ihrem Geschlecht und unabhängig von ihren Beeinträchtigungen oder Behinderungen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und das Prinzip der Inklusion umfasst für DIE LINKE das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf gemeinsames Lernen. Das Recht auf Förderung in einer allgemeinbildenden Schule darf nicht unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden, wie es die schwarz-gelbe Landesregierung in ihrer Schulgesetznovellierung getan hat (§5 Abs. 2).
Durch die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben wir es uns zur Pflicht gemacht, ein inklusives Bildungssystem - und das auf allen Ebenen - aufzubauen.
Eines der zentralen Probleme in der Praxis zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs liegt derzeit in den mangelnden personellen Ausstattungen der Schulen, auch im Hinblick auf diagnostisch ausgebildete Fachkräfte.
Die personellen Rahmenbedingungen sind aus Sicht der LINKE längst nicht ausreichend. Dies gilt sowohl für den zur Berechnung angenommenen Anteil der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten LES (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache) als auch für die Basisausstattung, sowie für die förderdiagnostische Lernbegleitung dieser Kinder. Das Ergebnis ist, dass der Förderbedarf im Bereich LES meist nicht erkannt wird. Das erklärt auch die niedrigen Förderquoten in Schleswig-Holstein. DIE LINKE fordert, den Schulen ausreichend Fachkräfte mit diagnostischer Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus muss die Sprachstandfeststellung bereits früher als bisher stattfinden. Eine gezielte Förderung der Kinder, vor allem mit sprachlichen Förderbedarf, mindestens zwei Jahre vor der Einschulung ermöglicht es, Entwicklungsdefiziten frühzeitig entgegenzuwirken.
Herzliche Grüße
Ihre Seyran Papo