
(...) Die anvisierten Änderungen, die im Rahmen des Verfahrens angekündigt wurden, waren zwar positiv zu bewerten. Denn diese führen dazu, dass eine Bilanz nach HGB auch weiterhin dem Gläubigerschutz und dem Eigenkapital-Schutz des Unternehmens dient. Dennoch blieb der so veränderte Entwurf zuletzt hinter den Chancen des Augenblicks zurück, was unsererseits lediglich eine Enthaltung tragen konnte - eine Ablehnung wäre wegen des Maßnahmecharakters und der immerhin teilweise richtigen wenn auch unzulänglichen Umsetzungen, dagegen verfehlt und zu scharf gewesen. (...)