
(...) In Deutschland schützt die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit aus Art. 4 GG das öffentliche Tragen einer religiös motivierten Kopfbedeckung sowohl von Christen, Juden als auch Muslimen etc. Einfachgesetzliche Regelungen die das Tragen eines Kopftuches, Burka oder Vollverschleierung (Niqab) in der Öffentlichkeit verbieten würden sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. (...)