Frage an Serkan Tören von Sascha R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geeheter Herr Tören,
ich habe einige fragen
1. wenn das sogenante beschndeidungsgesetz in kraft tritt, gibt es eigentlich auch dann für die opfer möglichkeiten für schmerzensgeld oder schadensersatz, wenn diese volljährig sind? Da ja heute schon viele darunter zu leiden haben und weltweit 10000 juden dagegn sind.
2. es gibt den gleichhatsgrundsatz, da ja nur an jungen genitalverstümmelungen dürchgefürt werden dürfen, neigen sie dann eher dazu zusagen wir legalisieren die weibliche form auch oder meinemn sie ob man dann doch lieber die genitalverstümmelung bei jungs und mädchen verbieten sollte. es gibt bereits forderungen zu weiblichen genitalverstümmelung, welche der männlichen enspricht dazu folgender link.
www.humanist-news.com/professor-fordert-legalisierung-von-genitalverstummelung-fur-madchen/
3 warum redet man eigentlich bei der männlichengenitalverstümmelung von beschmeidung ? da wird doch die komplettevorhaut amputiert. und damit gehen bis zu 20.000 nervenenden verloren.
4, wie stehen sie zur verantwortung imn deutschland minderheiten zu schützen, wie zum beispiel jüdische gegner der sogenanten beschneidung und ihr recht augf körperliche unversehrtheit?
5. warum klärt der bundestag die verfassungsrechtlichkeit der sogenanten beschneidung durch das bundesverfassungsgeriicht nicht ab ? dies würde doch eine ernorme rechtsicherheit schaffen. denn wenn das gesetz beschlossen ist könne immer noch strafanzeigen folgen und dann muss das bundesverfassungsgericht ohnehin entscheiden.
6 glauben sie das das sogenannte beschneidungsgesetz mit der verfassung vereinbar und dem kinderrechtskonvention?
mit freundlichen grüßen
Sascha Rode
Sehr geehrter Herr Rode,
vielen Dank für Ihre Fragen, auf die ich nun im Einzelnen eingehen möchte.
1. wenn das sogenannte Beschneidungsgesetz in kraft tritt, gibt es eigentlich auch dann für die opfer möglichkeiten für Schmerzensgeld oder Schadensersatz, wenn diese volljährig sind? Da ja heute schon viele darunter zu leiden haben und weltweit 10000 juden dagegn sind.
Antwort: Der Entwurf der Bundesregierung sieht Folgendes vor: Sofern die Beschneidung nach den Vorgaben des Gesetzes erfolgt, d.h. nach den Regeln der ärztlichen Kunst und ohne Gesundheitsgefährdung des Kindes, stellt die Beschneidung von Jungen keine Straftat dar. Schadensersatzansprüche können daher nicht erhoben werden.
2. es gibt den gleichhatsgrundsatz, da ja nur an jungen genitalverstümmelungen dürchgefürt werden dürfen, neigen sie dann eher dazu zusagen wir legalisieren die weibliche form auch oder meinemn sie ob man dann doch lieber die genitalverstümmelung bei jungs und mädchen verbieten sollte. es gibt bereits forderungen zu weiblichen genitalverstümmelung, welche der männlichen enspricht dazu folgender link.
www.humanist-news.com/professor-fordert-legalisierung-von-genitalverstummelung-fur-madchen/
Antwort: Mir ist kein Abgeordneter des Deutschen Bundestags bekannt, der weibliche Genitalverstümmelung erlauben würde. Die Ablehnung der weiblichen Genitalverstümmelung ist Konsens in Deutschland. Daran ändert auch die Forderung eines ägyptischen Gynäkologen nichts.
3 warum redet man eigentlich bei der männlichengenitalverstümmelung von beschmeidung ? da wird doch die komplettevorhaut amputiert. und damit gehen bis zu 20.000 nervenenden verloren.
Antwort: Wir sprechen von Beschneidung, da dieser Begriff etabliert und geläufig ist. Der Begriff Genitalverstümmelung würde den Eindruck erwecken, dass die beschnittenen Männer ein Problem mit dem vorgenommenen Eingriff hätten. Das ist bis auf wenige Ausnahmen nicht der Fall.
4, wie stehen sie zur verantwortung imn deutschland minderheiten zu schützen, wie zum beispiel jüdische gegner der sogenanten beschneidung und ihr recht augf körperliche unversehrtheit?
Antwort: Der Entwurf der Bundesregierung ermöglicht die Knabenbeschneidung lediglich, er schreibt sie weder jüdischen noch muslimischen Eltern vor. Gegner der Beschneidung steht es frei, ihr Kind nicht zu beschneiden.
5. warum klärt der bundestag die verfassungsrechtlichkeit der sogenanten beschneidung durch das bundesverfassungsgeriicht nicht ab ? dies würde doch eine ernorme rechtsicherheit schaffen. denn wenn das gesetz beschlossen ist könne immer noch strafanzeigen folgen und dann muss das bundesverfassungsgericht ohnehin entscheiden.
Antwort: Der Bundestag kann Gesetze nicht vorab durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Dafür bedarf es einer Klage, die wiederum ein Gesetz zwingend voraussetzt. Ich gehe fest davon aus, dass gegen das Beschneidungsgesetz geklagt werden wird. Genauso fest gehe ich aber davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit der Knabenbeschneidung bestätigen wird.
6 glauben sie das das sogenannte beschneidungsgesetz mit der verfassung vereinbar und dem kinderrechtskonvention?
Antwort: Selbstverständlich bin ich fest davon überzeugt, dass das Beschneidungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wäre dem nicht so, würde ich im Bundestag nicht dafür stimmen. Die UN-Kinderrechtskonvention habe viele Staaten gezeichnet, in denen eine Knabenbeschneidung möglich ist. In keinem Land der Welt ist die Beschneidung von Jungen verboten. Sie widerspricht der Kinderrechtskonvention nicht.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Antworten weiterhelfen können, auch wenn wir nicht einer Meinung sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Serkan Tören