Frage an Serkan Tören von Reinhard N. bezüglich Jugend
Sehr geeheter Herr Tören,
ich habe ihre diversen Antworten durchgelesen und bin erstaunt, wie flexibel sie auf jede Antwort reagieren. Sie argumentieren, dass man es auf der ganzen Welt so macht (was ist mit England, dort findet diese nie vor dem 14 Lebensjahr statt?), dass es für die Hygiene und Krankheitsprophylaxe wichtig ist (ich weiss von keinem Kind unter 14, das Gebärmutterhalskrebs übertragen hat und die Hygiene ist in Europa wohl kein stichhaltiges Argument, denn wenn sich einer waschen will, dann kann er es jederzeit) und dass es eh so gut wie keine Komplikationen gibt. (Wieso denn das Urteil von Köln? - Ausnahme?) Sie schreiben, dass die Relgionen sich weiterentwickelt haben. Steckt nicht ehrer das Kalkühl dahinter, dass man ein Kind mit der Beschneidung so früh wie möglich unwiederruflich an die Religion bindet - zumindest nach aussen? Vielleicht weil man Angst hat, dass die Religion hinterfragt wird und man einen anderen Weg einschlagen könnte? Oder aber der Druck von aussen durch die Gemeinschaft ist so gross, dass man einer Beschneidung zustimmt, um nicht aus der Gemeinschaft ausgesotten zu werden.Eine wirkliche Weiterentwicklung der Religion wäre die Option, bis zur Volljährligheit zu warten und das Individuum selber entscheiden zu lassen. Was würden sie ihren Kindern sagen, wenn diese sie mit 15 Jahren fragen würden, wieso sie beschnitten worden sind? Wieso sie nicht selber über einen Eingriff, der medizinisch nicht notwendig war, entscheiden durften? Eine letzte Frage noch: Wieso würde ein Verbot der Beschneidung gegen das GG verstossen? Weil sie interpretieren, dass das Kind dann nicht in seiner Religion aufwachsen kann? Da würde ich ihnen zustimmen, wenn sie keine Moschee bauen dürften, das ist ein Zeichen nach aussen für alle. Und das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird definitv verletzt, das kann man bei der Religionsfreiheit aber nicht eindeutig sagen. Was halten sie von meinen Argumenten?
Mit freundlichen Grüssen
Reinhard Niederländer
Sehr geehrter Herr Niederländer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch in Großbritannien können Jungen vor ihrem vierzehnten Lebensjahr beschnitten werden. Der einzige Staat der Neuzeit, der Beschneidungen von Knaben verboten hat, war die Sowjetunion. Seit ihrem Untergang steht die Beschneidung von Jungen in keinem Staat der Welt unter Strafe. Die Praxis einiger Eltern in Großbritannien - und darüber hinaus - ihre männlichen Söhne erst nach dem vierzehnten Lebensjahr zu beschneiden, ändert nichts daran, dass auch in Großbritannien vor diesem Alter beschnitten werden kann.
Eine Beschneidung ist anders als von Ihnen dargestellt keine unauflösbare Bindung an eine Religion. Keine einzige Religion oder Nichtreligion weltweit verweigert beschnittenen Männern die Aufnahme. Die Freiheit, seine Religion zu verlassen und/oder sich einer anderen anzuschließen, wird durch eine vorgenommene Beschneidung nicht eingeschränkt.
Zur Frage, warum ein Verbot der Beschneidung von Jungen gegen das Grundgesetz habe ich bereits zuvor Stellung genommen und verweise auf meine Antwort bei Abgeordnetenwatch vom 31. Oktober 2012.
Mit freundlichen Grüßen,
Serkan Tören