Frage an Serkan Tören von B. H. bezüglich Frauen
Sehr geehrter Herr Serkan Tören,
wie heute in der Presse zu lesen ist, plant die Bundesregierung eine Änderung der Benachteiligung von Frauen bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, jedoch erst für Frauen mit Rentenbeginn ab 2013. Ich werde ab 1.10.2012 in Rente gehen und bin empört über diese Einschränkung, die ältere Mütter ohne Lobby in unerträglicher Weise ungleich behandelt und diskriminiert. Gerade Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern haben viele Einbußen hinnehmen müssen, da es Kitas und andere Vergünstigungen und Angebote noch gar nicht gab.
Ich habe in diesem Punkt schon Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt und werde alle Instanzen in Anspruch nehmen. Nun dachte ich, das bliebe mir erspart, aber die neue Einschränkung für Rentnerinnen ab 2013 zwingt mich wieder dazu, zu streiten. Große Summen werden für rentenfremde Leistungen von den Rentenkassen gezahlt, Ostrentner ohne Beitragszahlungen erhalten statt aus der Steuer die Rente von uns Einzahlern. Und nun sollen ältere Frauen wieder betrogen werden? Milliarden werden an Banken und Spekulanten verschleudert, eine Börsenumsatzsteuer gibt es noch immer nicht wieder, aber für Frauen, die vor 1992 Kinder in diese tollte deutsche Gesellschaft gesetzt haben, ist kein Geld vorhanden. Werden Sie für Gerechtigkeit in dieser Sache bei der Bundesregierung eintreten? Oder sind die Frauen in Rente ohne Lobby immer noch die Dummen, selbst nach der geplanten Gesetzesänderung?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein wichtiges Ziel der FDP-Bundestagsfraktion ist, das Risiko zukünftiger Altersarmut möglichst gering zu halten. Wie dieses Ziel zu erreichen ist, darüber diskutieren unsere Fachpolitiker derzeit mit den Vertretern von CDU/CSU und der zuständigen Bundesministerin Ursula von der Leyen. Im Gespräch ist dabei auch eine höhere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten als bislang.
Aktuell bekommt jeder, der ein Kind erzogen hat, für Zeiten vor 1992 Rentenbeiträge für ein Jahr in Höhe des Durchschnittsgehalts und zwar unabhängig vom vorherigen Verdienst. Für Zeiten ab 1992 sind es Rentenbeiträge für drei Jahre. Inwieweit eine Anhebung für Kindererziehung vor 1992 möglich ist, wird derzeit geprüft. Das hat der Koalitionsausschuss Anfang November beschlossen.
Die FDP-Bundestagsfraktion tut sich mit der höheren Anrechnung von Kindererziehungszeiten schwer, weil dadurch der Grundsatz der Beitragsäquivalenz aufgeweicht wird. Dieser besagt, dass sich die ausgezahlte Rente an den eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen orientieren soll. Wenn wir diesen Grundsatz weiter verletzen, bürden wir den kommenden Generationen eine umso größere Mehrbelastung auf, da sie für alles zahlen müssen, was nicht durch Rentenversicherungsbeiträge abgedeckt ist.
Die FDP-Fraktion sieht eine Ausweitung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten auch nicht als geeignetes Mittel an, gezielt Altersarmut zu verringern. Denn von einer erhöhten Anrechnung würden auch diejenigen profitieren, die bereits hohe Renten erhalten. Deshalb setzt sich die FDP stattdessen für verschiedene andere Verbesserungen für Rentner ein: die Ausweitung von Reha-Leistungen, deutlich verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten und eine Anpassung bei den Erwerbsminderungsrenten. Zudem engagieren wir uns für Freibeträge, damit sich jeder Euro für betriebliche und private Renten ganz sicher lohnt.
Mit freundlichen Grüßen,
Serkan Tören