Frage an Serkan Tören von Karl - Heinz L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Tören,
die Politik fordert verstärkt zur privaten Altersvorsorge auf. Ich habe daher seit längerem einen Fondssparplan und Einzelaktien sowie einen firmeneigenen Pensionsfonds.
Seit 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer, die folgende Fragen aufwirft:
Bisher waren Gewinne aus Fonds und Aktien nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei (Spekulationsfrist). Weshalb werden seit 1.Januar 2009 unabhängig von der Haltedauer der Papiere diese dauerhaft mit 25% Abgeltungsteuer + anteilig Solizuschlag und Kirchensteueranteil mit bis zu 28,65% besteuert ? Beabsichtigen Sie eine Abmilderung dieser Besteuerung in der nächsten Legislaturperiode einzufordern ?
Quelle: Magazin Focus v. 10.Dezember 2007 S. 169 ff. http://www.focus.de/finanzen/steuern/abgeltungsteuer/geldanlage-sparer-werden-bestraft_aid_229791.html
Im europäischen Vergleich verschlechtert sich die Situation für Deutsche Anleger massiv.
Belgien, Niederlande, Schweiz und Liechtenstein haben diesbezüglich keinerlei Beschränkungen. In Luxembourg und Österreich sind Veräußerungsgewinne nach 6 bzw. 12 Monaten steuerfrei, siehe Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer
Bei Edelmetallen (z.B.Gold) wurde die einjährige Spekulationsfrist beibehalten. Bei Immobilien (Vermietung) wurde die 10 - jährige Haltedauer aufrecht erhalten. Weshalb diese Ungleichbehandlung gegenüber Fonds und Aktien als zusätzliche Altersvorsorge ? http://de.wikipedia.org/wiki/Spekulationsfrist
Der Focus rechnete in der o.a. Ausgabe vor, dass bei 30 - jähriger Ansparfrist mit monatlichen 100,- euro 141.830,58 Euro angespart werden und durch die Abgeltungsteuer nach Abzug von 43.877,49 Euro für den Leistungsempfänger 97.953,09 Euro verbleiben.
Soll so die private Altersvorsorge gefördert werden ?
Mit freundlichem Gruß
Karl - Heinz Lehmann
Die FDP begrüßt grundsätzlich die Einführung der Abgeltungssteuer auf Zinsen und Dividenden. Dass die Steuer aber auch auf Veräusserungsgewinne erhoben werden soll, ist fatal. Dadurch werden sich die Anlagebedingungen in Deutschland einseitig verschlechtern.
Ohne eine wesentliche Verbesserungen verpassen wir die Chance, die Besteuerung von Kapitaleinkünften zu vereinfachen, Kapitalabfluss ins Ausland zu stoppen und sogar Anreize für die Rückführung von Kapital ins Inland zu schaffen.
Die Regelungen zur Abgeltungsteuer im Rahmen der Unternehmensteuerreform weisen erhebliche Mängel auf. Insbesondere fehlt die Abstimmung mit den Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung. Investitionen in Unternehmen werden so mit Unternehmensteuern und zusätzlich der Abgeltungssteuer auf Ausschüttungen in Höhe von insgesamt etwa 50 Prozent belastet. Zudem unterliegen Investitionen in Zinspapiere nur einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent, so dass die Fremdfinanzierung gegenüber eigenfinanzierten Investitionen deutlich bevorzugt werden. Auch ist das Steuersystem so weiterhin nicht finanzierungs- und rechtsformneutral.
Das angestrebte Ziel, den Kapitalabfluss aus Deutschland zu stoppen beziehungsweise Anreize für Kapitalrückfluss zu schaffen wird damit nicht erreicht.
Der Unterschied zu der Besteuerung mit Edelmetallen ist durchaus gegeben. Soweit mir bekannt ist, gibt es bereits anhängige gerichtliche Verfahren zu diesem Thema.