Frage an Sebastian Watermeier von Waldemar S. bezüglich Energie
EEG-Novelle
Sehr geehrter Herr Watermeier
Was werden Sie dafür tun, zu verhindern, dass uns die damals beim Kauf der Photovoltaikanlage mit eingeplanter Altersversorgung (durch geringere Stromkosten), auch nach der Förderung, ohne zusätzlichen Investitionsaufwand (wir sind 80 Jahre alt) verloren geht?
Warum will man nach Auslauf der Förderung, den weiterhin produzierten Strom (Lebensdauer der Module 25 – 30 Jahre), bei Stilllegung einfach verpuffen zu lassen, anstatt die alte Regelung der physikalischen Verrechnung, von selbst erzeugtem und verbrauchtem Strom, mittels rückwärtslaufenden Zählers, wieder zu aktivieren?
Bitte verhindern Sie mit Ihrem Abstimmungsverhalten das neue EEG nach der jetzigen Form.
Mit freundlichen Grüßen
Eheleute Gerti und Waldemar Schmidt
Sehr geehrte Eheleute Gerti,
sehr geehrter Herr Schmidt,
die Verabschiedung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) ist ein Bundesgesetz und wird von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags beschlossen. Der Landtag NRW ist für die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an Ihren örtlichen Bundestagsabgeordneten. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Watermeier