Frage an Sebastian Steinzen von Ursula Maria K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Steinzen,
leider haben Sie meine Frage nicht beantwortet!
Der Fall Mollath ist kein extremer Einzelfall, sondern ein Fall von vorsätzlicher Justiz-Kriminalität, wie von dem ehemaligen Richter Frank Fahsel unter http://www.dominik-storr.de/2008/05/14/ein-richter-im-ruhestand-gesteht-tiefer-ekel/ beschrieben, der nur aufgrund von massivem, öffentlichem Druck publik wurde, wie 1.210.000 Ergebnisse aufgrund einer Google Suchanfrage beweisen.
Die Politik (Frau Merk) hat erst reagiert, als es nicht mehr anders ging - und das vermutlich, weil in Kürze Wahlen sind = Staatsanwälte an der Leine der Politik, die sowohl im positiven als auch in negativen Sinne politisch gesteuert werden können.
Solange die Justiz als einzige der drei Staatsgewalten "nicht organisatorisch unabhängig" ist und von der Exekutive verwaltet wird, sind die Einflussmöglichkeiten der Exekutive somit von erheblicher Bedeutung für die Justiz.
Somit existiert in der BRD keine Gewaltenteilung, sondern eine politische Justiz!
Werner Kannenberg, Mitglied des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung, sprach sich erst kürzlich für entsprechende Reformvorschläge aus.
Sie wären eine Weiterentwicklung der Gewaltenteilung und verfassungsrechtlich bedenkenfrei. Die Richter und Staatsanwälte wären so eindeutig politisch unabhängig, was heute nicht der Fall sei: So hätten die Justizminister großen Einfluss auf die Karriere von Richtern und ganz direkt von Staatsanwälten.
Werner K. Kannenberg: Die Judikative - Abhängigkeiten in einer Staatsgewalt, die keine ist?
Quelle: http://www.gewaltenteilung.de/kannenberg.htm
Der Autor war Verwaltungsrichter in Hessen und ist Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz.
Ich wiederhole: Was gedenken Sie, Herr Steinzen, im Falle Ihrer Wahl - und natürlich auch ihre Partei - zu tun, diesen GG-widrigen Zustand zu beseitigen und somit unserem Grundgesetz endlich zu seiner ihm gebührenden Geltung zu verhelfen?
MfG
Ursula Maria Knümann