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Frage von Dr. Inge K. •

Frage an Sebastian Steineke von Dr. Inge K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Steineke,
In der 1.Lesung des neuen WEG am 6.5.2020 sagten Sie: "Wir werden natürlich (...) auch über die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen in der Anlage reden." Ja, sollten wir!
Es muss differenziert werden zwischen sog. privilegierten baulichen Veränderungen (E-Ladestationen, Barrierefreiheit, Einbruchsschutz) und den übrigen baulichen Veränderungen. Sie selbst haben das Thema als "umstritten" bezeichnet. Es muss unterschieden werden zwischen baulichen Veränderungen, die privilegiert sind und mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können, und der bisherigen Regelung für bauliche Veränderungen, die als Modernisierung doppelt-qualifizierte Mehrheit erfordern.

Unterschiedliche Quoren bei Beschlüssen anzuwenden, sollten Verwalter können, ich verstehe das Lamentieren wegen der Mehrheiten-Regeln nicht. Eine Beschlussfassung mit doppelt-qualifizierter Mehrheit ist weniger streitfördernd als die Regelung mit einfacher Mehrheit. Bauliche Veränderungen mit einfachem Mehrheitsbeschluss provozieren Prozesse, oder es gibt Wohnungsverkäufe von Eigentümern, die erhöhte Kosten incl. Prozesskosten nicht aufbringen können.

Das WEMoG hilft der E-Industrie: Auf Dächern und Freiflächen lassen sich Photovoltaik-Anlagen installieren. Wallboxen in Tiefgaragen könnten im 24-Stunden-Betrieb vermietet werden, auch an anlagen-fremde Dritte (z.B. Sharing der E-Ladeplätze). Immobilien- und Baufirmen werden sich in Wohnungsgemeinschaften einkaufen und dabei finanzschwache und alte Eigentümer verdrängen, nur weil Verwalter meinen, es müsse modernisiert werden oder Eigentümer mehr Luxus fordern, und so die baulichen Veränderungen zum Beschluss bringen.
Die herabgesetzten Quoren ermöglichen, dass Wohngebäude aufgestockt bzw. umgebaut werden, Souterrain-Wohnungen in Kellern eingerichtet oder Freiflächen zugebaut werden - alles mit einem herabgesetzten Quorum und die Eigentumsrechte der Wohnungseigentümer/innen missachtend?

Herr Steineke, meine Frage: Streben Sie Wohnraum-Verdichtung auf Kosten der Eigentümer/innen - auch mit Enteignung - an, und ist Ihnen bewusst, dass mit dem Kauf der Wohnung Miteigentumsanteile am Grundstück der Wohnanlage erworben werden und dafür Grundsteuer an die Gemeinde gezahlt werden muss?

Freundliche Grüße von D. I. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dr. K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Gesetzentwurf befindet sich nunmehr im parlamentarischen Verfahren. Am 27. Mai fand im federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags eine öffentliche Sachverständigenanhörung statt, zu der u.a. auch die Eigentümerverbände Wohnen im Eigentum e.V., Verband Wohneigentum und Haus & Grund ihr Votum zum Entwurf der Bundesregierung abgeben konnten. Der Gesetzentwurf hat das Ziel, Wohnungseigentümergemeinschaften handlungsfähiger zu machen und die gesetzlichen Vorgaben transparenter zu gestalten. Uns ist bewusst, dass es an dem Entwurf insbesondere von Seiten der Eigentümer auch Kritik gibt. Diese nehmen wir ernst und werden sie im weiteren parlamentarischen Verfahren berücksichtigen.

Bitte lassen Sie sich aber schon jetzt vergewissert sein, dass die Eigentümerrechte für die Union einen hohen Stellenwert besitzen. Keinesfalls wollen wir mit der Reform Eigentümerrechte entwerten, ganz im Gegenteil, sie sollen gestärkt werden. Auf der anderen Seite müssen aber auch Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Verwaltungen noch effizienter arbeiten können. Hier bestehen in der Praxis bestimmte Hürden, die wir überwinden werden. In welchem Umfang das letztlich geschehen sollte, werden wir nun zu beraten haben. Die vorgesehenen §§ 20, 21 und 27 des Gesetzentwurfs, in denen es um bauliche Veränderungen, die Kostentragung und die Stellung des Verwalters geht, werden wir dabei noch eingehend diskutieren. Hier sehen wir durchaus Beratungsbedarf.

Wir werden uns nun die nötige Zeit nehmen und die Stellungnahmen der Verbände und Experten aus der Praxis sowie die zahlreichen Hinweise, die wir von Wohnungseigentümern erhalten haben, auswerten und dann mit unserem Koalitionspartner beraten, welche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden müssen. Dies wird allerdings noch etwas dauern, da es hier auch um viele Detailfragen geht.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Steineke