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Sebastian Steineke
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Frage von Frank M. •

Wie ist Ihr Verhältnis zum Verbot Briefkasten-Werbung (Einwurf mit Regionalen Zeitungen etc. - persöhnlich adressierte Werbung ausgenommen)?

lt. Umfragen lehnen 3/4 der Bevölkerung diese Werbung ab, praktiziert wird dieses Vorgehen trotzdem !!!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit dieser Thematik war ich bereits im Deutschen Bundestag als zuständiger Verbraucherschutzbeauftragter meiner Fraktion vertraut. Aus meiner Sicht muss klar sein, dass keiner Werbung erhalten darf, wenn man ausdrücklich (z.B. mit einem entsprechenden Schild) darauf hinweist. Dies ist auch aktuelle Rechtslage, welche u.a. vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich im Jahr 1988 bestätigt wurde (Urteil-Aktenzeichen: VI ZR 182/88). Etwas unklar ist die Rechtslage bei Gratis-Zeitungen und Anzeigenblättern, da diese nicht nur Werbung (als Beilage), sondern auch einen redaktionellen Teil beinhalten und daher nicht als Werbung im eigentlichen Sinne betrachtet werden. Hierfür müsste am Briefkasten ein Hinweis angebracht werden, dass auch keine Anzeigen- und Wochenblätter erwünscht sind. Dann dürfen diese auch nicht eingeworfen werden. Niemand darf dazu gezwungen werden, unerwünschte Werbung zu erhalten. Deshalb hat sich die Praxis mit den Hinweisen am Briefkasten auch bewährt. Wenn dies vom Boten ignoriert wird, handelt er rechtswidrig und kann abgemahnt werden, um eine Wiederholung zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Steineke