Frage an Sebastian Sommerer von Norbert N. bezüglich Finanzen
Hallo
Ich möchte wissen, ob Sie als vielleicht Abgeordneter, sich dazu ringen können, wenn Politiker in Verwaltungsräten und in den Aufsichtsräten, wo sie ja dann sitzen, Wenn falsche Entscheidungen getroffen wurden und dabei Steuergelder verschwendet werden, Strafgelder für diese Abgeordnete gezahlt werden, damit sich der einzelne Abgeordnete danach besser auf anstehende Projekte besser und verantwortungsvoller vorbereitet. Ich denke die höhe der Strafgelder die sollten auch so sein, dass der Abgeordnete das merkt und es ihm richtig wehtut. Dieses Geld sollte dann zu 100% in soziale Einrichtungen für die sozial benachteiligten ausgegeben werden und nicht für für Prachtbauten oder horende Vergütungen der Angestellten.
Hallo Herr N.,
besten Dank für diese interessante Frage!
Ich sehe es als nötig an, dass Politiker*innen hierbei haftbar gemacht werden. Es muss eine vollständige Transparenz bei öffentliche Projekten herrschen, damit diese durch die Wähler*innen kontrollierbar sind. Dies, um dubiose Geschäfte mit Konzernen und personelle Verflechtungen mäglichst zu unterbinden.
Hier haben wir als LINKE gute Forderungen für mehr Transparenz, wie die Einführung eines Lobbyregisters und die vollständige Offenlegung von Nebeneinküfnten der Abgeordneten.
Ich denke jedoch, das Problem ist ein grundlegenderes, weshalb ich auch weitergehende Forderungen vertrete:
Meine Internationale, die Sozialistische Alternative (SAV), vertritt deshalb Prinzipen, welche die Abgehobeneit von Mandatsträger*innen durch Privilegien und eine Machtbündelung bei einigen wenigen verhindern sollen. Innerhalb meiner Partei der LINKEN werden diese zwar diskutiert, jedoch nicht in der vollen schärfe gefordert – hierfür setzte ich mich jedoch innerparteilich ein.
Wir fordern, dass alle Mandatsträger*innen ihrem Programm verpflichtet sind und bei nachweislichen Verstößen gegen dieses auch abwählbar sein müssen.
Ebenso sollen Mandatsträger*innen maximal zwei bis drei Perioden in einem Parlament vertreten sein dürfen.
Was mir besonders wichtig ist: Mandatsträger*innen sollen maximal ein durchschnittliches Facharbeiter*innengehalt verdienen dürfen bzw. das Gehalt aus ihrer vorherigen Tätigkeit erhalten – nur so kann garantiert werden, dass keine Unkenntnis gegenüber dem Leben herkömmlicher Beschäftigter entsteht. Die schließt auch ein, dass sämtliche weitere Einnahmen, wie Aufsichtsrats-Bezüge, abgegeben werden müssen. – Ich selbst habe mich beim Eintritt in die SAV auch verpflichtet, dies selbst einzuhalten, sollte ich ein Mandat im Landtag erlangen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage ausreichend beantworten konnte.
Solidarische Grüße
Sebastian Sommerer