Wie geht es weiter mit dem Umwelt- bzw. Tierschutz?
Sehr geehrter Herr Schäfer,
das geplante neue Tierschutzgesetz der Bundesregierung lässt viele Bereiche unangetastet, die weiterhin erlaubt bleiben sollen und damit weiterhin massives Tierleid legalisieren. Das geplante neue Tierschutzgesetz der Bundesregierung enthält zahlreiche Bestimmungen, die trotz ihrer scheinbaren Verbesserungen viele tierquälerische Praktiken weiterhin zulassen, wie z. B.:
Verbot von Langstrecken-Tiertransporte
Verbot von Amputationen ohne Betäubung, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung
Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen
Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich
und vieles mehr...
Warum wird diesem unsäglichen Tierleid nicht endlich ein Ende gemacht?
Warum gibt es immer noch Billigfleisch in den Supermärkten?
Ich bitte Sie, zusammen mit Ihren Kollegen um ernsthafte Bemühungen, das furchtbare Tierleid zu beenden!
Sehr geehrte Frau S.
haben Sie Dank für Ihre Nachricht.
Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Obwohl es in der Vergangenheit einige Verbesserungen gegeben hat, werden wir diesem Ziel insgesamt noch nicht gerecht. Da stimme ich Ihnen zu.
Zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit klafft bislang eine erhebliche Lücke. Bis auf wenige Änderungen wurden unter den damaligen Bundesregierungen von Schwarz-Rot nur wenige überschaubare gesetzliche Fortschritte gemacht, die primär nur durch Gerichtsurteile erwirkt werden konnten.
Diese Missstände zu beheben und Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, das ist dringend notwendig und unser Anspruch als Bündnis90/Die Grünen. Wir setzen uns mit hoher Priorität für eine Verbesserung des Tierschutzes ein und hatten im Koalitionsvertrag dazu zahlreiche Maßnahmen vereinbart. Die Novellierung des Tierschutzgesetzes ist ein enorm wichtiger Baustein dafür. Noch dazu ist es das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der letzten Jahrzehnte. Dafür haben wir uns in den vergangenen Monaten kontinuierlich eingesetzt.
Der Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), der am 24. Mai vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, würde viele Verbesserungen für alle Tiere, einschließlich Heim- und Zirkustiere sowie landwirtschaftlich genutzte Tiere, mit sich bringen. Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen hätten wir viele weitere Verbesserungen an dem Gesetzesentwurf vornehmen wollen.
Es ist bedauerlich, dass das Ende der Ampelkoalition nun auch dazu führt, dass wir in dieser Legislatur kaum Aussicht mehr auf parlamentarische Mehrheiten für die Novelle des Tierschutzgesetzes haben werden.
Das Ziel eines umfassenden Gesetzesentwurfs bleibt dennoch weiterhin für uns klar: Lücken im Tierschutz sollen geschlossen, der Verfassungsauftrag zum Schutz der Tiere erfüllt und der Tierschutz sowohl rechtlich als auch institutionell gestärkt werden. Die Maßnahmen sollen einen entschlossenen Kampf gegen Tierleid signalisieren und verdeutlichen, dass Tierquälerei kein Bagatelldelikt ist. Tierschützer*innen im ganzen Land warten schon lange auf ein entsprechendes Gesetz; und viele Ihrer Anmerkungen sind identisch mit Änderungsanträgen des Bundesrats und Forderungen von Tierschutzverbänden.
Als Bündnisgrüne kämpfen wir dafür Tierschutz, wie er als Staatsziel im Grundgesetz festgelegt ist, konsequent umzusetzen. Wir danken für Ihre Unterstützung und das zivilgesellschaftliche Engagement. Nun geht es darum, weiter für notwendige Veränderungen zu kämpfen und in der nächsten Legislatur die nötigen parlamentarischen Mehrheiten für eine umfassende Reform des Tierschutzgesetzes zu gewinnen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schäfer