Porträt Schäfer
Sebastian Schäfer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Efstratios K. •

Staatsangehörigkeitsreform: Was ist mit nicht-deutschen Schülern?

Sehr geehrter Herr Schäfer,

Ich bin griechischer Staatsangehöriger und in Deutschland geboren. Außerdem bin ich 18 Jahre Alt (insgesamt 13 Jahre hier schon verbracht) und Schüler eines deutschen Gymnasiums in Baden Württemberg. Nach dem erfolgreichem absolvieren des Abiturs, habe ich vor bei der Polizei BW zu studieren. Das Problem ist, dass die Polizei BW nur deutsche Staatsangehörige annimmt, mit einziger Ausnahme, EU Bürger die seit mindestens 8 Jahren schon in Deutschland leben. Ich lebe nur seit 5 Jahren, ohne Pause, in Deutschland.

Ich hätte vor die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, sobald die veränderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft treten würde. Im neuen Entwurf zur veränderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes steht aber, dass man ökonomisch Stabil sein müsste um diese zu beantragen. Somit ist meine Frage: wird es für mich als Schüler möglich sein, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Porträt Schäfer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr Efstratios K.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für die Einbürgerung muss man in der Tat seinen Lebensunterhalt sichern können. Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn der Bewerber für die Einbürgerung keine Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder dem SGB XII (Sozialhilfe) in Anspruch genommen hat oder nimmt.

Für Einbürgerungsbewerber*innen, die das 23. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, ist nach den bisher bestehenden Regelungen zwar zu prüfen, ob sie die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu vertreten haben. Während der Schulzeit, der Ausbildung und des Studiums wird jedoch regelmäßig davon ausgegangen, dass der Bezug von Sozialleistungen kein Problem ist.

Außerdem müssen Sie den Lebensunterhalt auch nicht selbst leisten können. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise die Möglichkeit haben, BaFög (also eine staatliche Förderung für Studierende und Schülerinnen und Schüler) zu beantragen, und mit dem Erhalt dieses BaFögs dann auch die Möglichkeit haben als „ökonomisch stabil“ zu gelten (die Voraussetzungen für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit finden sie hier https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/_documents/bafoeg-auch-ohne-deutschen-pass.html?nn=383852).

 

Ein Vorschlag meinerseits wäre, dass Sie sich bei der Einbürgerungsbehörde vor Ort oder der Polizei BW beraten lassen, welche Möglichkeiten es auch jetzt schon für Sie gibt, um Ihr geplantes Studium bei der Polizei Baden-Württemberg gut starten zu können. Also ohne, dass Sie auf die Veränderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes warten."

 

Für Ihr Abitur wünsche ich Ihnen viel Erfolg, und alles Gute für das, was Sie danach vorhaben.

 

Viele Grüße,

Sebastian Schäfer

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