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Sebastian Müller
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Frage von Wolfhard A. •

Sind Sie dafür, das Volksentscheid-Zustimmungsquorum von 25 auf 10% zu senken/zu streichen und freie Unterschriftensammlung einzuführen? Wie stehen Sie zu Bürgerräten? Mehr Demokratie e.V. Hessen

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Sehr geehrter Herr A.,

Wenn man sich die Volksabstimmungen aus dem Jahr 2018 anschaut, sieht man, dass diese auch ohne Zustimmungs-Quorum von 10 % sehr erfolgreich waren. Dort wurde auch mit dem Gesetz zur Änderung des Art. 124 HV das Herbeiführungsquorum deutlich von 20 % auf 5 % gesenkt. Im Gegenzug wurde das gegenständliche Zustimmungsquorum auf 25 % festgelegt.

Als Ausfluss direkter Demokratie, die eben nicht repräsentativ, sondern unmittelbar vom Volk ausgeht, erscheint es auch nur als sinnvoll, festzulegen, dass Volksabstimmungen nur bei einer erheblichen Beteiligung beschlussfähig sind.

Primäres Gesetzgebungsorgan ist nach wie vor der Landtag. Landtagsabgeordnete der CDU sind Volksvertreter und stets für Gespräche und Anregungen offen. Das ist ein Prinzip, das sich sehr bewährt hat. So sind im Laufe der Zeit nicht wenige Initiativen über Bürgergespräche angestoßen worden.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Müller, MdL

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