Frage an Sebastian Harmel von Christine S. bezüglich Gesundheit
Patientenrecht: Einwilligungsfähigkeit in und Aufschiebbarkeit von psychiatrischer Therapie
Wie müsste die Freiwilligkeit der psychiatrischen Therapie dokumentiert werden, um ein Maximum an Selbstbestimmtheit für die Betroffenen zu garantieren?
Hallo Christine,
eine psychotherapeutische Behandlung ist in Deutschland grundsätzlich freiwillig. Problematisch wird es den Grad der Selbstbestimmung bei psychiatrischen Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit einer vermuteten oder tatsächlichen Eigen- oder Fremdgefährdung zu definieren. In der psychiatrischen Therapie sollte meiner Meinung nach eine Vorgabe eingeführt werden, dass regelmäßige gesetzliche Überprüfungen bei Zwangseinweisungen stattfinden müssen. Ergänzend sind mehrere unabhängige Gutachten zu einer Diagnose und ein umfassender Ausbau der Versorgungsstruktur anzustreben. Ein weiterer Lösungsansatz ist die freiwillige Möglichkeit zum Hinzuziehen von Vertrauenspersonen oder unabhängigen Ansprechpartnern während einer psychiatrischen Therapie.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Harmel